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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Laudis (Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 05.10.2024)
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Herbizid
|
STAR Agro Handels GmbH
|
A-5582 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
7662 | Österreich | 2912-3 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Tembotrione
|
4.31 %
44 g/l |
OD Öldispersion |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
G |
Zuckermais |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) |
Aufwandmenge: 2.25
l/ha Anwendung: Nachauflauf (BBCH 12-18). |
1, 2, 3, 4 |
F |
Mais |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) |
Aufwandmenge: 1.25
- 2.25
l/ha |
1 |
F |
Mohn |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) |
Aufwandmenge: 2.25
l/ha Anwendung: Nachauflauf (BBCH 14-18). |
1, 3, 5 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- Sortenempfindlichkeit gemäss den Angaben der Bewilligungsinhaberin beachten.
- Bewilligt als geringfügige Verwendung nach Art. 35 PSMV (minor use).
- Auch als Splitbehandlung möglich. 1. Behandlung: 1.5 l/ha; 2. Behandlung: 0.75 l/ha.
- Auch als Splitbehandlung möglich. 1. Behandlung: 1.1 l/ha (BBCH 12-16); 2. Behandlung: 1.1 l/ha (BBCH 16-18).
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.