zur Druckversion
Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Forum (Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.12.2024)
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Fungizid
|
BASF AG
|
A-5351 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
7467 | Österreich | 2660-0 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Dimethomorph
|
13.9 %
150 g/l |
DC Dispergierbares Konzentrat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
W |
Reben |
Falscher Mehltau der Rebe
Teilwirkung: Graufäule (Botrytis cinerea) |
Konzentration: 0.065
% Aufwandmenge: 1 l/ha Anwendung: Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August. |
1, 2, 3, 4, 5, 6 |
G |
Gurken |
Falscher Mehltau der Kürbisgewächse
|
Konzentration: 0.1
% Aufwandmenge: 1 l/ha Wartefrist: 3 Tage |
4, 5, 6, 7, 8 |
G |
Tomaten |
Kraut- und Fruchtfäule
|
Konzentration: 0.1
% Wartefrist: 3 Tage |
4, 5, 6, 7, 9 |
F |
Tabak |
Blauschimmel des Tabaks
|
Aufwandmenge: 1.5
l/ha Wartefrist: 7 Tage |
4, 6, 10, 11 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Nur in Tankmischung mit 0.1% Folpet 80%.
- SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus derselben Wirkstoffgruppe.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M, Nachblüte) und eine Referenzbrühemenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4500 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Laubwandvolumen anzupassen.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: Schutzhandschuhe + Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
- Maximal 4 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
- In Tankmischung mit 0.015% Stroby WG.
- In Tankmischung mit 0.3% Cuproxat flüssig (190 g/l Kupfer).
- Bewilligt als geringfügige Verwendung nach Art. 35 PSMV (minor use).
- SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 40.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.