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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Shiro 500
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.12.2024)
Bewilligung beendet: Ausverkaufsfrist: 01.10.2024, Aufbrauchsfrist: 01.04.2025
Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Herbizid
|
UPL Switzerland AG
|
W-7511 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Triflusulfuron-methyl
|
50 %
|
WG Wasserdispergierbares Granulat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
G |
Rande |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
|
Aufwandmenge: 15
- 20
g/ha Anwendung: Nachauflauf. Stadium 12-39 (BBCH). |
1, 2, 3, 4 |
F |
Futter- und Zuckerrüben |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
|
Aufwandmenge: 20
- 30
g/ha Anwendung: Nachauflauf (BBCH 10-39). |
1, 2, 3 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
- Maximal 3 Behandlungen pro Kultur im Abstand von 7-14 Tagen.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Niedrigere Aufwandmenge im frühen Kulturstadium
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
- H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Signalwort:
- Achtung
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung | GHS08 | GHS09 |
Symbol | ||
Gefahrenbezeichnung | Gesundheitsschädigend | Gewässergefährdend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.