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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung:Pyrus 400 SC
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:02.12.2023)
Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Fungizid
|
Schneiter Agro AG
|
W-7406-3 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff: Pyrimethanil
|
36.9 %400 g/l |
SCSuspensionskonzentrat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
B | Brombeere |
Graufäule (Botrytis cinerea) |
Konzentration:0.25 % Aufwandmenge:2.5l/ha Wartefrist:2Woche(n) |
1, 2, 3, 4 |
B | Erdbeere |
Graufäule (Botrytis cinerea) |
Konzentration:0.25 % Aufwandmenge:2.5l/ha Wartefrist:2Woche(n) |
5, 6, 7 |
B | Himbeere |
Graufäule (Botrytis cinerea) |
Konzentration:0.25 % Aufwandmenge:2.5l/ha Wartefrist:2Woche(n) |
1, 2, 4, 8 |
O | Kernobst |
Blüten- und Zweigdürre Kelchfäule (Botrytis cinerea) Schorf des Kernobstes |
Konzentration:0.075 % Aufwandmenge:1.2l/ha Anwendung:Vom Austrieb bis zum Abblühen. |
2, 9, 10, 11, 12, 13 |
O | Kernobst |
Schorf des Kernobstes |
Konzentration:0.05 % Aufwandmenge:0.8l/ha Anwendung:Vom Austrieb bis zum Abblühen. |
2, 9, 10, 11, 12, 13 |
W | Reben |
Graufäule (Botrytis cinerea) |
Konzentration:0.2 % Aufwandmenge:2.4l/ha |
1, 2, 4, 14, 15, 16 |
G | Gewächshaus: Aubergine Gewächshaus: Gemüsepaprika Gewächshaus: Tomaten |
Graufäule (Botrytis cinerea) Sclerotinia-Fäule |
Konzentration:0.125 % Wartefrist:3Tage |
7, 17, 18 |
G | Bohnen |
Graufäule (Botrytis cinerea) Sclerotinia-Fäule |
Konzentration:0.2 % Aufwandmenge:2l/ha Wartefrist:2Woche(n) Anwendung:Blühbeginn und Vollblüte. |
7, 19 |
G | Gewächshaus: Gurken |
Graufäule (Botrytis cinerea) Sclerotinia-Fäule |
Konzentration:0.125 % Aufwandmenge:1.25l/ha Wartefrist:3Tage |
7, 17, 18 |
G | Knoblauch Schalotten Zwiebeln |
Botrytis spp. |
Aufwandmenge:2l/ha Wartefrist:3Woche(n) |
7, 17 |
G | Salate (Asteraceae) |
Graufäule (Botrytis cinerea) Sclerotinia-Fäule |
Aufwandmenge:2l/ha |
7, 17, 20 |
Z | Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst) |
Graufäule (Botrytis cinerea) |
Konzentration:0.125 % |
1, 4, 21, 22 |
Z | Blumenkulturen und Grünpflanzen Rosen |
Graufäule (Botrytis cinerea) |
Konzentration:0.125 % |
2, 4, 5 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Maximal 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Für Brombeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium "Erste Blüten bis etwa 50% der Blüten offen" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur und Jahr.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "Vollblüte bis Beginn Rotfärbung der Früchte", 4 Pflanzen pro m² sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen.
- Für Sommerhimbeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium "Erste Blüten bis etwa 50% der Blüten offen" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Für Herbsthimbeeren bezieht sich die Aufwandmenge auf eine Heckenhöhe von 150 - 170 cm sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe der Anilinopyrimidine (FRAC D1).
- Nur in Tankmischung mit Captan 80 % (0.1 %, 1.6 kg/ha) oder Dithianon 70 % (0.03 %, 480 g/ha).
- Letzte Behandlung bei Beginn des Farbumschlags, jedoch spätestens Mitte August.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf eine Behandlung der Traubenzone sowie eine Referenzbrühmenge von 1200 l/ha (Berechnungsgrundlage).
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.
- Zur Anzucht von Jungpflanzen und Setzlingen, letzte Anwendung spätestens 14 Tage nach der Pflanzung an den definitiven Standort.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH208Enthält [Name des sensibilisierenden Stoffes]. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
- EUH401Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H411Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
- SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung | GHS09 |
Symbol |
![]() |
Gefahrenbezeichnung | Gewässergefährdend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.