Handelsbezeichnung: Mizuki

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.12.2024)

Produktkategorie: Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Herbizid
Stähler Suisse SA
W-7340-1
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Pyraflufen-ethyl
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Alcohols, C9-11, ethoxylated
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Isobutanol
1.11 % 10.6 g/l


EC Emulsionskonzentrat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
O Kernobst
Steinobst
Abbrennen von Stockausschlägen
Konzentration: 0.5 %
Anwendung: Stadium 35-75 (BBCH). Ab 3. Standjahr.
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7
W Reben
Abbrennen von Stockausschlägen
Konzentration: 0.5 %
Anwendung: Ab 3. Standjahr. Stadium 19-75 (BBCH).
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7
F Kartoffeln
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Aufwandmenge: 1 l/ha
Anwendung: Vor- und Nachauflauf, bis maximal 5% der Kartoffeln aufgelaufen sind. Stadium 00-09 (BBCH). Nach dem Auflaufen der Unkräuter.
8, 9, 10, 11
F Kartoffeln zur Pflanzgutproduktion
Desikkation, Abbrennen
Aufwandmenge: 2 l/ha
Anwendung: Bei geschlegelten Kartoffeln. Stadium >50 (BBCH).
2, 3, 4, 8, 12, 13
F Speise- und Futterkartoffeln
Desikkation, Abbrennen
Aufwandmenge: 2 l/ha
Anwendung: Stadium 91 (BBCH). Bei ungeschlegelten Kartoffeln.
2, 3, 4, 8, 12, 13, 14


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
  2. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  3. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 3 Punkte reduziert werden.
  4. SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  5. Behandlungsintervall mindestens 21 Tage.
  6. Die getroffenen Stammteile müssen vollständig von der Rinde geschützt sein; es dürfen keine grünen Pflanzenteile getroffen werden - ausser die zu bekämpfenden Stockausschläge; Abdrift vermeiden.
  7. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
  8. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen.
  9. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  10. SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  11. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 2 Punkte reduziert werden.
  12. Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.
  13. Behandlungsintervall mindestens 5 Tage.
  14. Splitbehandlungen möglich (gemäss den Angaben der Bewilligungsinhaberin).


Gefahrenkennzeichnungen:
  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
  • H318 Verursacht schwere Augenschäden.
  • H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Signalwort:
  • Gefahr

Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung GHS05 GHS07 GHS09
Symbol Kurzkennzeichnung - Ätzend Kurzkennzeichnung - Vorsicht gefährlich Kurzkennzeichnung - Gewässergefährdend
Gefahrenbezeichnung Ätzend Vorsicht gefährlich Gewässergefährdend


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.