Handelsbezeichnung: Kiron HG

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.12.2025)

Bewilligung beendet: Ausverkaufsfrist: 31.10.2025, Aufbrauchsfrist: 31.10.2026

Produktkategorie: Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Akarizid
Insektizid
Omya (Schweiz) AG
W-7267
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Fenpyroximate
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: alcohols, c11-15-secondary, ethoxylated
4.97 % 51.2 g/l

SC Suspensionskonzentrat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
Z Freiland: Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst)
Spinnmilben
Konzentration: 0.1 %
1, 2, 3, 4, 5
Z Freiland: Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst)
Spinnmilben
Konzentration: 0.1 %
2, 3, 6, 7
Z Freiland: Blumenkulturen und Grünpflanzen
Freiland: Rosen
Spinnmilben
Konzentration: 0.1 %
7, 8, 9, 10
Z Freiland: Blumenkulturen und Grünpflanzen
Freiland: Rosen
Spinnmilben
Konzentration: 0.1 %
1, 4, 8, 9, 11
B Erdbeere
Erdbeermilbe
Spinnmilben
Konzentration: 0.2 %
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
4, 9, 12, 15, 16
B Erdbeere
Erdbeermilbe
Spinnmilben
Konzentration: 0.2 %
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
9, 12, 13, 14
B Heidelbeere
Ribes Arten
Spinnmilben
Konzentration: 0.2 %
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
3, 7, 8, 10, 17
B Heidelbeere
Ribes Arten
Spinnmilben
Konzentration: 0.2 %
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
1, 3, 4, 8, 11, 17
B Mini-Kiwi
Schwarzer Holunder
Spinnmilben
Konzentration: 0.2 %
Wartefrist: 3 Woche(n)
1, 2, 3, 4, 5
B Mini-Kiwi
Schwarzer Holunder
Spinnmilben
Konzentration: 0.2 %
Wartefrist: 3 Woche(n)
2, 3, 6, 7
B Rubus Arten
Spinnmilben
Konzentration: 0.2 %
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
1, 3, 4, 8, 11, 18, 19
B Rubus Arten
Spinnmilben
Konzentration: 0.2 %
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
3, 7, 8, 10, 18, 19
G Aubergine
Gurken
Tomaten
Spinnmilben
Konzentration: 0.2 %
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wartefrist: 3 Tage
8, 10, 13, 20
G Aubergine
Gurken
Tomaten
Spinnmilben
Konzentration: 0.2 %
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wartefrist: 3 Tage
4, 8, 11, 16, 20
G Bohnen mit Hülsen
Spinnmilben
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wartefrist: 7 Tage
13, 14, 20
G Bohnen mit Hülsen
Spinnmilben
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wartefrist: 7 Tage
4, 15, 16, 20
G Gewächshaus: Chicorée
Raubmilben
Konzentration: 0.2 %
Aufwandmenge: 3.4 ml/m²
Wartefrist: 21 Tage
Anwendung: Zu Beginn der Treiberei.
13, 20, 21
G Gewächshaus: Chicorée
Raubmilben
Konzentration: 0.2 %
Aufwandmenge: 3.4 ml/m²
Wartefrist: 21 Tage
Anwendung: Zu Beginn der Treiberei.
16, 20, 21
G Gemüsepaprika
Spinnmilben
Konzentration: 0.2 %
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wartefrist: 7 Tage
8, 10, 13, 20
G Gemüsepaprika
Spinnmilben
Konzentration: 0.2 %
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wartefrist: 7 Tage
4, 8, 11, 16, 20
G Knollensellerie
Spinnmilben
Aufwandmenge: 0.9 l/ha
Wartefrist: 2 Woche(n)
13, 20, 22
G Kürbisse mit geniessbarer Schale
Spinnmilben
Konzentration: 0.2 %
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wartefrist: 3 Tage
13, 14, 20
G Kürbisse mit geniessbarer Schale
Spinnmilben
Konzentration: 0.2 %
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wartefrist: 3 Tage
4, 15, 16, 20
O Kernobst
Steinobst
Rostmilben
Spinnmilben
Konzentration: 0.1 %
Aufwandmenge: 1.6 l/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
Anwendung: Ab dem Abblühen.
1, 2, 3, 4, 11, 23
O Kernobst
Steinobst
Rostmilben
Spinnmilben
Konzentration: 0.1 %
Aufwandmenge: 1.6 l/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
Anwendung: Ab dem Abblühen.
2, 3, 7, 10, 23
F Hopfen
Spinnmilben
Konzentration: 0.15 %
1, 2, 4, 5, 20
F Hopfen
Spinnmilben
Konzentration: 0.15 %
2, 6, 7, 20


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille + Atemschutzmaske (A2) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
  2. SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  3. Maximal 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr.
  4. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden.
  5. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 100 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  6. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 100 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
  7. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
  8. SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  9. Maximal 1 Behandlung pro Kultur und Jahr.
  10. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
  11. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  12. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "Vollblüte bis Beginn Rotfärbung der Früchte", 4 Pflanzen pro m² sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
  13. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
  14. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
  15. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  16. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille + Atemschutzmaske (A2) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
  17. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "50 - 90% der Blütenstände mit sichtbaren Früchten" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
  18. Für Brombeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium "Erste Blüten bis etwa 50% der Blüten offen" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
  19. Für Sommerhimbeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium "Erste Blüten bis etwa 50% der Blüten offen" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Für Herbsthimbeeren bezieht sich die Aufwandmenge auf eine Heckenhöhe von 150 - 170 cm sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
  20. Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
  21. Brühemenge: ca. 1.7 l/m².
  22. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
  23. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.


Gefahrenkennzeichnungen:
  • Bewilligt für die nichtberufliche Verwendung.
  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
  • H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
  • H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Signalwort:
  • Achtung

Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung GHS09 GHS07
Symbol Kurzkennzeichnung - Gewässergefährdend Kurzkennzeichnung - Vorsicht gefährlich
Gefahrenbezeichnung Gewässergefährdend Vorsicht gefährlich


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.