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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Kiron HG
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.12.2025)
Bewilligung beendet: Ausverkaufsfrist: 31.10.2025, Aufbrauchsfrist: 31.10.2026
| Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
|
Akarizid
Insektizid |
Omya (Schweiz) AG
|
W-7267 |
| Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
|
Wirkstoff:
Fenpyroximate
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: alcohols, c11-15-secondary, ethoxylated |
4.97 %
51.2 g/l |
SC Suspensionskonzentrat |
| A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
|---|---|---|---|---|
| Z |
Freiland: Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst) |
Spinnmilben
|
Konzentration:
0.1
% |
1, 2, 3, 4, 5 |
| Z |
Freiland: Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst) |
Spinnmilben
|
Konzentration:
0.1
% |
2, 3, 6, 7 |
| Z |
Freiland: Blumenkulturen und Grünpflanzen Freiland: Rosen |
Spinnmilben
|
Konzentration:
0.1
% |
7, 8, 9, 10 |
| Z |
Freiland: Blumenkulturen und Grünpflanzen Freiland: Rosen |
Spinnmilben
|
Konzentration:
0.1
% |
1, 4, 8, 9, 11 |
| B |
Erdbeere |
Erdbeermilbe
Spinnmilben |
Konzentration:
0.2
% Aufwandmenge: 2 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) |
4, 9, 12, 15, 16 |
| B |
Erdbeere |
Erdbeermilbe
Spinnmilben |
Konzentration:
0.2
% Aufwandmenge: 2 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) |
9, 12, 13, 14 |
| B |
Heidelbeere Ribes Arten |
Spinnmilben
|
Konzentration:
0.2
% Aufwandmenge: 2 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) |
3, 7, 8, 10, 17 |
| B |
Heidelbeere Ribes Arten |
Spinnmilben
|
Konzentration:
0.2
% Aufwandmenge: 2 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) |
1, 3, 4, 8, 11, 17 |
| B |
Mini-Kiwi Schwarzer Holunder |
Spinnmilben
|
Konzentration:
0.2
% Wartefrist: 3 Woche(n) |
1, 2, 3, 4, 5 |
| B |
Mini-Kiwi Schwarzer Holunder |
Spinnmilben
|
Konzentration:
0.2
% Wartefrist: 3 Woche(n) |
2, 3, 6, 7 |
| B |
Rubus Arten |
Spinnmilben
|
Konzentration:
0.2
% Aufwandmenge: 2 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) |
1, 3, 4, 8, 11, 18, 19 |
| B |
Rubus Arten |
Spinnmilben
|
Konzentration:
0.2
% Aufwandmenge: 2 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) |
3, 7, 8, 10, 18, 19 |
| G |
Aubergine Gurken Tomaten |
Spinnmilben
|
Konzentration:
0.2
% Aufwandmenge: 2 l/ha Wartefrist: 3 Tage |
8, 10, 13, 20 |
| G |
Aubergine Gurken Tomaten |
Spinnmilben
|
Konzentration:
0.2
% Aufwandmenge: 2 l/ha Wartefrist: 3 Tage |
4, 8, 11, 16, 20 |
| G |
Bohnen mit Hülsen |
Spinnmilben
|
Aufwandmenge:
2
l/ha Wartefrist: 7 Tage |
13, 14, 20 |
| G |
Bohnen mit Hülsen |
Spinnmilben
|
Aufwandmenge:
2
l/ha Wartefrist: 7 Tage |
4, 15, 16, 20 |
| G |
Gewächshaus: Chicorée |
Raubmilben
|
Konzentration:
0.2
% Aufwandmenge: 3.4 ml/m² Wartefrist: 21 Tage Anwendung: Zu Beginn der Treiberei. |
13, 20, 21 |
| G |
Gewächshaus: Chicorée |
Raubmilben
|
Konzentration:
0.2
% Aufwandmenge: 3.4 ml/m² Wartefrist: 21 Tage Anwendung: Zu Beginn der Treiberei. |
16, 20, 21 |
| G |
Gemüsepaprika |
Spinnmilben
|
Konzentration:
0.2
% Aufwandmenge: 2 l/ha Wartefrist: 7 Tage |
8, 10, 13, 20 |
| G |
Gemüsepaprika |
Spinnmilben
|
Konzentration:
0.2
% Aufwandmenge: 2 l/ha Wartefrist: 7 Tage |
4, 8, 11, 16, 20 |
| G |
Knollensellerie |
Spinnmilben
|
Aufwandmenge:
0.9
l/ha Wartefrist: 2 Woche(n) |
13, 20, 22 |
| G |
Kürbisse mit geniessbarer Schale |
Spinnmilben
|
Konzentration:
0.2
% Aufwandmenge: 2 l/ha Wartefrist: 3 Tage |
13, 14, 20 |
| G |
Kürbisse mit geniessbarer Schale |
Spinnmilben
|
Konzentration:
0.2
% Aufwandmenge: 2 l/ha Wartefrist: 3 Tage |
4, 15, 16, 20 |
| O |
Kernobst Steinobst |
Rostmilben
Spinnmilben |
Konzentration:
0.1
% Aufwandmenge: 1.6 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Ab dem Abblühen. |
1, 2, 3, 4, 11, 23 |
| O |
Kernobst Steinobst |
Rostmilben
Spinnmilben |
Konzentration:
0.1
% Aufwandmenge: 1.6 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Ab dem Abblühen. |
2, 3, 7, 10, 23 |
| F |
Hopfen |
Spinnmilben
|
Konzentration:
0.15
% |
1, 2, 4, 5, 20 |
| F |
Hopfen |
Spinnmilben
|
Konzentration:
0.15
% |
2, 6, 7, 20 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille + Atemschutzmaske (A2) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Maximal 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 100 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 100 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur und Jahr.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "Vollblüte bis Beginn Rotfärbung der Früchte", 4 Pflanzen pro m² sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille + Atemschutzmaske (A2) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "50 - 90% der Blütenstände mit sichtbaren Früchten" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- Für Brombeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium "Erste Blüten bis etwa 50% der Blüten offen" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- Für Sommerhimbeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium "Erste Blüten bis etwa 50% der Blüten offen" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Für Herbsthimbeeren bezieht sich die Aufwandmenge auf eine Heckenhöhe von 150 - 170 cm sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
- Brühemenge: ca. 1.7 l/m².
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
Gefahrenkennzeichnungen:
- Bewilligt für die nichtberufliche Verwendung.
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
- H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
- H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Signalwort:
- Achtung
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
| Kurzkennzeichnung | GHS09 | GHS07 |
| Symbol |
|
|
| Gefahrenbezeichnung | Gewässergefährdend | Vorsicht gefährlich |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.