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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: MCW 4849
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.12.2025)
Bewilligung beendet: Ausverkaufsfrist: 01.07.2025, Aufbrauchsfrist: 01.01.2026
| Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
|
Fungizid
|
ADAMA Agriculture Swiss AG
|
W-7224 |
| Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
|
Wirkstoff:
Kupferhydroxid
Wirkstoff: Dimethomorph |
21.5 %
[entspricht 14 % Kupfer] 6 % |
WG Wasserdispergierbares Granulat |
| A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
|---|---|---|---|---|
| W |
Reben |
Falscher Mehltau der Rebe
|
Konzentration:
0.22
% Aufwandmenge: 3.5 kg/ha Anwendung: Nach der Blüte bis spätestens Mitte August. |
1, 2, 3, 4, 5, 6 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Maximal 6 kg Kupfer-Metall je Hektar und Jahr; innert 5 aufeinanderfolgender Jahre maximal 20 kg Kupfer-Metall je Hektar (Kupferbilanzierung).
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M, Nachblüte) und eine Referenzbrühemenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4500 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Laubwandvolumen anzupassen.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille + Atemschutzmaske (P3) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung darf dieses oder irgendein anderes Produkt, welches einen Wirkstoff aus der Wirkstoffgruppe der CAA (Carboxylic acid amides) enthält, nicht mehr als 3 mal pro Parzelle und Jahr ausgebracht werden.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H315 Verursacht Hautreizungen.
- H318 Verursacht schwere Augenschäden.
- H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Signalwort:
- Gefahr
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
| Kurzkennzeichnung | GHS09 | GHS05 |
| Symbol |
|
|
| Gefahrenbezeichnung | Gewässergefährdend | Ätzend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.