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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Pendimethalin SA-400 SC
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.12.2024)
Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Herbizid
|
Sharda Swiss Sàrl
|
W-7097 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Pendimethalin
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: 1,2-benzisothiazol-3(2H)-one; 1,2-benzisothiazolin-3-one |
38 %
400 g/l |
SC Suspensionskonzentrat |
Auflagen und Bemerkungen:
- Keine Anwendung auf Sandböden.
- Nur in Tankmischung mit 1-2 L/ha Basagran.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- Nur in einem Spritztank bei laufendem Rührwerk anwenden.
- Sandiger, schwach humoser Boden.
- Mittelschwerer, schwach humoser Boden.
- Moorboden.
- Getreide-Fräsbreitsaaten sind von dieser Bewilligung ausgenommen. Es dürfen nur Saaten behandelt werden, die eine gleichmässige Saattiefe aufweisen.
- Schwerer, humoser Boden.
- Kulturverträglichkeit gemäss den Angaben der Bewilligungsinhaberin beachten.
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH208 Enthält [Name des sensibilisierenden Stoffes]. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Signalwort:
- Achtung
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung | GHS09 |
Symbol | |
Gefahrenbezeichnung | Gewässergefährdend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.