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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Moon Sensation
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 17.12.2024)
Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Fungizid
|
Bayer (Schweiz) AG
|
W-6961 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Trifloxystrobin
Wirkstoff: Fluopyram |
21.4 %
250 g/l 21.4 % 250 g/l |
SC Suspensionskonzentrat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
B |
Brombeere |
Graufäule (Botrytis cinerea)
Rutenkrankheiten der Brombeere |
Konzentration: 0.08
% Aufwandmenge: 0.8 l/ha Wartefrist: 2 Woche(n) |
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 |
B |
Erdbeere |
Anthraknose der Erdbeere
Blattfleckenkrankheiten der Erdbeere Echter Mehltau der Erdbeere Graufäule (Botrytis cinerea) Lederfäule der Erdbeeren Teilwirkung: Blattflecken und Fruchtfäule der Erdbeere |
Konzentration: 0.08
% Aufwandmenge: 0.8 l/ha Wartefrist: 2 Woche(n) Anwendung: Während der Blüte. |
2, 4, 5, 7, 8, 9 |
B |
Himbeere |
Graufäule (Botrytis cinerea)
Rost der Himbeere Rutenkrankheiten der Himbeere |
Konzentration: 0.08
% Aufwandmenge: 0.8 l/ha Wartefrist: 2 Woche(n) |
1, 2, 4, 5, 6, 7, 10 |
O |
Kirsche |
Bitterfäule der Kirsche
Fruchtmonilia |
Konzentration: 0.035
% Aufwandmenge: 0.56 l/ha Wartefrist: 2 Woche(n) Anwendung: Stadium 71-85 (BBCH). |
5, 6, 7, 11, 12, 13, 14, 15 |
O |
Zwetschge / Pflaume |
Fruchtmonilia
|
Konzentration: 0.035
% Aufwandmenge: 0.56 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Stadium 71-85 (BBCH). |
5, 6, 7, 11, 12, 13, 14, 15 |
G |
Bohnen Erbsen |
Graufäule (Botrytis cinerea)
Sclerotinia-Fäule |
Aufwandmenge: 0.8
l/ha Wartefrist: 2 Woche(n) Anwendung: Stadium 59-79 (BBCH). |
2, 5, 14, 16, 17 |
G |
Freiland: Cima di Rapa Freiland: Kresse Freiland: Nüsslisalat Freiland: Rucola |
Graufäule (Botrytis cinerea)
Sclerotinia-Fäule |
Aufwandmenge: 0.8
l/ha Wartefrist: 2 Woche(n) Anwendung: Stadium 40-49 (BBCH). |
2, 4, 5, 17, 18, 19 |
G |
Gewächshaus: Cima di Rapa Gewächshaus: Kresse Gewächshaus: Nüsslisalat Gewächshaus: Rucola |
Graufäule (Botrytis cinerea)
Sclerotinia-Fäule |
Aufwandmenge: 0.8
l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Stadium 20-45 (BBCH). |
5, 17, 18, 19 |
G |
Karotten |
Alternaria-Möhrenschwärze
|
Aufwandmenge: 0.5
l/ha Wartefrist: 2 Woche(n) Anwendung: Stadium 40-49 (BBCH). |
4, 16, 17, 20, 21 |
G |
Gewächshaus: Lactuca-Salate |
Graufäule (Botrytis cinerea)
Sclerotinia-Fäule |
Aufwandmenge: 0.8
l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Stadium 20-45 (BBCH). |
17, 19, 21, 22 |
G |
Gewächshaus: Lactuca-Salate |
Graufäule (Botrytis cinerea)
Sclerotinia-Fäule |
Aufwandmenge: 0.6
l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Stadium 20-45 (BBCH). |
17, 19, 21 |
G |
Freiland: Salate (Asteraceae) |
Graufäule (Botrytis cinerea)
Sclerotinia-Fäule |
Aufwandmenge: 0.8
l/ha Wartefrist: 2 Woche(n) Anwendung: Stadium 40-49 (BBCH). |
2, 4, 5, 17, 19 |
G |
Spargel |
Blattschwärze der Spargel
Graufäule (Botrytis cinerea) |
Aufwandmenge: 0.8
l/ha Anwendung: Stadium 49-95 (BBCH). |
1, 2, 17, 21, 23 |
F |
Eiweisserbse |
Graufäule (Botrytis cinerea)
Sclerotinia-Fäule |
Aufwandmenge: 0.8
l/ha Wartefrist: 2 Woche(n) Anwendung: Stadium 59-79 (BBCH). |
2, 14, 16, 17, 21 |
F |
Tabak |
Sclerotinia-Fäule
|
Aufwandmenge: 0.8
l/ha |
2, 14, 16, 17, 21 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Für Brombeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium "Erste Blüten bis etwa 50% der Blüten offen" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 2 Punkte reduziert werden.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: Schutzhandschuhe + Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
- Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- Maximal 2 Behandlungen pro Kultur und Jahr.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "Vollblüte bis Beginn Rotfärbung der Früchte", 4 Pflanzen pro m² sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- Für Sommerhimbeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium "Erste Blüten bis etwa 50% der Blüten offen" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Für Herbsthimbeeren bezieht sich die Aufwandmenge auf eine Heckenhöhe von 150 - 170 cm sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung darf dieses oder irgendein anderes Produkt, welches einen Wirkstoff aus der Wirkstoffgruppe der SDHI oder QoI enthält, nicht mehr als 3 mal pro Parzelle und Jahr ausgebracht werden.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden.
- SPe 1 - Zum Schutz von Grundwasser maximal 3 Anwendungen pro Parzelle und Jahr mit einem Trifloxystrobin-haltigen Produkt, davon maximal 1 Anwendung im Herbst.
- Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
- Bewilligt als geringfügige Verwendung nach Art. 35 PSMV (minor use).
- SPe 1 - Zum Schutz des Grundwassers maximal 2 Anwendungen mit Trifloxystrobin-haltigen Produkten pro Kultur und Jahr.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 3 Punkte reduziert werden.
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH208 Enthält [Name des sensibilisierenden Stoffes]. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
- H362 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.
- H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
- SPe 2 Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S2 und Sh) ausbringen.
Signalwort:
- Achtung
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung | GHS07 | GHS09 |
Symbol | ||
Gefahrenbezeichnung | Vorsicht gefährlich | Gewässergefährdend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.