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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung:Folpet 80 WG
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:02.05.2023)
Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Fungizid
|
Sharda Swiss Sàrl
|
W-6955 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff: Folpet
|
80 % |
WGWasserdispergierbares Granulat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
O | Apfel |
Teilwirkung: Kelchfäule (Botrytis cinerea) |
Konzentration:0.125 % Aufwandmenge:2kg/ha Anwendung:Während der Blüte. |
1, 2, 3, 4, 5 |
O | Apfel |
Lagerschorf des Apfels Lentizellenfäulnis des Apfels Schorf des Kernobstes |
Konzentration:0.125 % Aufwandmenge:2kg/ha Wartefrist:3Woche(n) |
1, 3, 4, 5 |
O | Steinobst |
Bitterfäule der Kirsche Schrotschuss Sprühfleckenkrankheit der Kirsche |
Konzentration:0.125 % Aufwandmenge:2kg/ha Wartefrist:3Woche(n) |
1, 3, 4, 5 |
W | Reben |
Falscher Mehltau der Rebe Teilwirkung: Graufäule (Botrytis cinerea) Nebenwirkung: Rotbrenner |
Konzentration:0.125 % Aufwandmenge:2kg/ha Anwendung:Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August. |
4, 5, 6, 7, 8 |
W | Reben |
Schwarzfleckenkrankheit der Rebe |
Konzentration:0.15 % Aufwandmenge:1.2kg/ha Anwendung:Stadium BBCH 07-10 (C-D). |
4, 5, 8, 9 |
W | Reben |
Weissfäule der Rebe |
Konzentration:0.15 % Aufwandmenge:2.4kg/ha |
4, 5, 7, 8, 10 |
F | Hopfen |
Falscher Mehltau des Hopfens |
Konzentration:0.25 % Aufwandmenge:2.25 -5kg/ha Wartefrist:2Woche(n) |
4, 5, 11, 12 |
Z | Zierpflanzen allg. |
Krankheiten durch pathogene Bodenpilze |
Aufwandmenge:150 -300g/m³ Anwendung:Vorbeugend. Giessen. |
5, 13, 14 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
- 1-2 Behandlungen.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille + Atemschutzmaske (P3) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- Auch für die Luftapplikation.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M, Nachblüte) und eine Referenzbrühemenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4500 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Laubwandvolumen anzupassen.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 07-10 (C-D) und eine Referenzbrühmenge von 800 l/ha (Berechnungsgrundlage).
- Unmittelbar nach Hagelschlag, bis spätestens Mitte August.
- Maximal 5 Behandlungen pro Jahr.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
- Bei Anwendung im Gewächshaus ist dieses vor dem Wiederbetreten gründlich zu lüften.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung Schutzhandschuhe + Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH401Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H317Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
- H319Verursacht schwere Augenreizung.
- H332Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
- H334Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.
- H351Kann vermutlich Krebs erzeugen.
- H400Sehr giftig für Wasserorganismen.
- SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Signalwort:
- Gefahr
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung | GHS07 | GHS08 | GHS09 |
Symbol |
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Gefahrenbezeichnung | Vorsicht gefährlich | Gesundheitsschädigend | Gewässergefährdend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.