Handelsbezeichnung: Cobra Forte

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.04.2024)

Produktkategorie: Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Rodentizid
Sintagro AG
W-6861
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Aluminiumphosphid
56 %
GE Gaserzeugendes Produkt
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
B Beerenbau allg.
Maulwürfe (Fam.)
Wühl- oder Schermaus
Aufwandmenge: 3 - 5 Pellets pro 3-10 m Ganglänge
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12
O Obstbau allg.
Maulwürfe (Fam.)
Wühl- oder Schermaus
Aufwandmenge: 3 - 5 Pellets pro 3-10 m Ganglänge
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12
W Reben
Maulwürfe (Fam.)
Wühl- oder Schermaus
Aufwandmenge: 3 - 5 Pellets pro 3-10 m Ganglänge
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12
G Gemüsebau allg.
Maulwürfe (Fam.)
Wühl- oder Schermaus
Aufwandmenge: 3 - 5 Pellets pro 3-10 m Ganglänge
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12
F Feldbau allg.
Maulwürfe (Fam.)
Wühl- oder Schermaus
Aufwandmenge: 3 - 5 Pellets pro 3-10 m Ganglänge
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Keine Anwendung im Hausgarten.
  2. Die Auslegestellen sind gut zu verschliessen.
  3. Auf Vorsichtsmassnahmen zum Schutz vor Vergiftungen (Mensch, Haus- und Wildtiere) ist hinzuweisen.
  4. Die Originalverpackung darf nur im Freien geöffnet werden. Nach Entnahme des Mittels ist die Originalverpackung wieder ordnungsgemäß und dicht zu verschließen.
  5. Das Mittel darf niemals mit Wasser in Berührung kommen. Im Brandfall mit trockenem Sand löschen.
  6. Das Mittel ist stets trocken zu lagern: nur in verschlossener Originalverpackung und nur in abseits von Wohnungen gelegenen Räumen, die nicht für den ständigen Aufenthalt von Menschen und Haustieren bestimmt sind.
  7. Das Mittel darf nur im freien Gelände angewendet werden, jedoch nicht unter Gebäuden und in deren Nähe, damit das Eindringen des entstehenden Gases in die Gebäude vermieden wird.
  8. Die Windrichtung ist zu beachten, um das Einatmen von Phosphorwasserstoff zu vermeiden.
  9. Das Mittel darf nicht bei Regen, starkem Nebel oder stark durchfeuchteten Böden ausgelegt werden. An der Luft oder bei Einwirkung von Feuchtigkeit entwickelt sich Phosphorwasserstoff, ein für Menschen und auch Tiere sehr giftiges Gas, das leicht entzündlich und wegen seines charakteristischen Geruches gut wahrnehmbar ist.
  10. Bei Ausbringung und Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe und ein Schutzanzug zu tragen.
  11. Die behandelte Fläche soll während zweier Tage nicht betreten werden.
  12. Die Anwendung von Produkten, die Phosphorwasserstoff freisetzen, darf im Freiland nur von Personen, die im Besitz einer Fachbewilligung für die Schädlingsbekämpfung mit Begasungsmitteln oder einer Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft und im Gartenbau sind, erfolgen. Die Anwendung durch Drittpersonen unter Anleitung eines Inhabers der Fachbewilligung ist nicht zulässig.


Gefahrenkennzeichnungen:
  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • EUH029 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase.
  • EUH032 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase.
  • EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H260 In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können.
  • H300 Lebensgefahr bei Verschlucken.
  • H310 Lebensgefahr bei Hautkontakt.
  • H318 Verursacht schwere Augenschäden.
  • H330 Lebensgefahr bei Einatmen.
  • H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
  • SPo 1 Nach Kontakt mit der Haut zuerst das Mittel mit einem trockenen Tuch entfernen und dann die Haut mit reichlich Wasser abspülen.
  • SPo 2 Die gesamte Schutzkleidung muss nach Gebrauch gewaschen werden.
  • SPo 4 Der Behälter muss im Freien und Trockenen geöffnet werden.


Signalwort:
  • Gefahr

Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung GHS02 GHS05 GHS06 GHS09
Symbol Kurzkennzeichnung - Hochentzündlich Kurzkennzeichnung - Ätzend Kurzkennzeichnung - Hochgiftig Kurzkennzeichnung - Gewässergefährdend
Gefahrenbezeichnung Hochentzündlich Ätzend Hochgiftig Gewässergefährdend


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.