Handelsbezeichnung: Spruzit Rosen-Schädlingsfrei

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.12.2025)

Bewilligung beendet: Ausverkaufsfrist: 31.10.2025, Aufbrauchsfrist: 31.10.2026

Produktkategorie: Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Akarizid
Insektizid
GNS Consult AG
W-6669-1
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Pyrethrine
0.5 % 4.59 g/l
EC Emulsionskonzentrat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
Z Blumenkulturen und Grünpflanzen
Rosen
Blattläuse (Röhrenläuse)
Spinnmilben
Thripse
Weisse Fliegen (Mottenschildläuse)
Konzentration: 1 %
1, 2, 3, 4, 5
Z Blumenkulturen und Grünpflanzen
Rosen
Schildläuse
Wollläuse (Schmierläuse)
Konzentration: 2 %
1, 2, 3, 4, 5
G Kohlarten
Blattläuse (Röhrenläuse)
Thripse
Weisse Fliegen (Mottenschildläuse)
Aufwandmenge: 10 l/ha
Wartefrist: 1 Woche(n)
3, 5, 6


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Nicht bei Sonnenlicht und warmen Temperaturen behandeln, vorzugsweise abends.
  2. Erste Behandlung bei Befallsbeginn, bei Bedarf nach 7-14 Tagen wiederholen.
  3. Spe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss sichergestellt werden, dass bei der Anwendung kein Pflanzenschutzmittel in Oberflächengewässer gelangt.
  4. Die angegebene Konzentration bezieht sich auf eine Basiswassermenge von 1000 Liter pro Hektare.
  5. SPe 8: Gefährlich für Bienen - Darf nur ausserhalb des Bienenfluges am Abend mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen in Kontakt kommen. Anwendung im geschlossenen Gewächshaus sofern keine Bestäuber zugegen sind.
  6. Maximal 4 Behandlungen pro Kultur.


Gefahrenkennzeichnungen:
  • Bewilligt für die nichtberufliche Verwendung.
  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
  • SPe 8 Bienengefährlich


Signalwort:
  • Achtung

Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung GHS09
Symbol Kurzkennzeichnung - Gewässergefährdend
Gefahrenbezeichnung Gewässergefährdend


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.