Handelsbezeichnung: Kanemite

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 15.01.2026)

Produktkategorie: Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Akarizid
Insektizid
Stähler Suisse SA
W-6632
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Acequinocyl
15.77 % 164 g/l
SC Suspensionskonzentrat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
Z Gewächshaus: Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst)
Gewächshaus: Blumenkulturen und Grünpflanzen
Gewächshaus: Rosen
Spinnmilben
Konzentration: 0.125 %
1, 2, 3, 4
Z Gewächshaus: Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst)
Gewächshaus: Blumenkulturen und Grünpflanzen
Gewächshaus: Rosen
Spinnmilben
Konzentration: 0.125 %
2
B Rubus Arten
Gallmilben
Spinnmilben
Konzentration: 0.125 %
Aufwandmenge: 1.25 l/ha
Anwendung: Nach der Ernte.
1, 3, 4, 5, 6, 7
G Gewächshaus: Aubergine
Gewächshaus: Gurken
Gewächshaus: Tomaten
Spinnmilben
Konzentration: 0.1 %
Wartefrist: 3 Tage
8, 9
G Gewächshaus: Aubergine
Gewächshaus: Gurken
Gewächshaus: Tomaten
Spinnmilben
Konzentration: 0.1 %
Wartefrist: 3 Tage
1, 3, 4, 8, 9
O Kernobst
Spinnmilben
Konzentration: 0.1125 %
Aufwandmenge: 1.8 l/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
Anwendung: Ab Nachblüte (BBCH 69).
1, 4, 6, 7, 10, 11
O Kernobst
Spinnmilben
Konzentration: 0.1125 %
Aufwandmenge: 1.8 l/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
Anwendung: Ab Nachblüte (BBCH 69).
6, 7, 10, 11


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen.
  2. Maximal 3 Behandlungen pro Kultur und Jahr.
  3. Bei Anwendung im Gewächshaus ist dieses vor dem Wiederbetreten gründlich zu lüften.
  4. Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung Schutzhandschuhe + Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
  5. Bewilligt als geringfügige Verwendung nach Art. 35 PSMV (minor use).
  6. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  7. Maximal 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr.
  8. Maximale Aufwandmenge: 1.25 l/ha.
  9. Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
  10. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
  11. Nur in Obstanlagen gemäss Art. 22 der Verordnung vom 7. Dezember 1998 über landwirtschaftliche Begriffe und die Anerkennung von Betriebsformen (SR 910.91, LBV).


Gefahrenkennzeichnungen:
  • Nur für den berufsmässigen Verwender. Keine Anwendung im Siedlungsgebiet.
  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
  • H370 Schädigt die Organe <oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt> <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>.
  • H373 Kann die Organe schädigen [alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt] bei längerer oder wiederholter Exposition [Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht].
  • H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Signalwort:
  • Gefahr

Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung GHS09 GHS07 GHS08
Symbol Kurzkennzeichnung - Gewässergefährdend Kurzkennzeichnung - Vorsicht gefährlich Kurzkennzeichnung - Gesundheitsschädigend
Gefahrenbezeichnung Gewässergefährdend Vorsicht gefährlich Gesundheitsschädigend


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.