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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Ibiza SC
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 17.12.2024)
Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Fungizid
|
Schneiter Agro AG
|
W-6601 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Fluazinam
|
38.4 %
500 g/l |
SC Suspensionskonzentrat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
W |
Reben |
Echter Mehltau der Rebe
Falscher Mehltau der Rebe Rotbrenner Schwarzfleckenkrankheit der Rebe Nebenwirkung: Graufäule (Botrytis cinerea) |
Konzentration: 0.1
% Aufwandmenge: 1.2 l/ha Anwendung: Vom Austrieb bis zum Abblühen. |
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 |
G |
Zwiebeln |
Alternaria-Purpurfleckenkrankheit
Falscher Mehltau der Zwiebel Rost auf Zwiebel-Arten Samtfleckenkrankheit der Zwiebelgewächse Teilwirkung: Botrytis spp. |
Aufwandmenge: 0.5
l/ha Wartefrist: 7 Tage |
3, 9, 10, 11, 12 |
F |
Kartoffeln |
Alternaria-Dürrfleckenkrankheit
Kraut- und Knollenfäule |
Aufwandmenge: 0.4
l/ha Wartefrist: 2 Woche(n) |
10, 11, 12, 13, 14 |
Z |
Blumenkulturen und Grünpflanzen |
Graufäule (Botrytis cinerea)
|
Konzentration: 0.04
% |
2, 3, 8, 11, 15, 16 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
- Keine Behandlung mit Hand- oder Rückenspritze.
- Keine Behandlung von Tafeltrauben.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 61-69 (I) und eine Referenzbrühmenge von 1'200 l/ha (Berechnungsgrundlage). Die Brühemenge muss an das Entwicklungsstadium der Kultur angepasst werden.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 3 Punkte reduziert werden.
- Maximal 3 Behandlungen im Abstand von 7-10 Tagen.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 4 Punkte reduziert werden.
- Behandlungen im Abstand von 7-10 Tagen.
- Erste Behandlung bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.
- Maximal 3 Behandlungen pro Kultur.
- Nur für Topf- und Containerpflanzen.
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
- H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
- H361 Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen.
- H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
- SPo 2 Die gesamte Schutzkleidung muss nach Gebrauch gewaschen werden.
Signalwort:
- Achtung
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung | GHS07 | GHS08 | GHS09 |
Symbol |
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Gefahrenbezeichnung | Vorsicht gefährlich | Gesundheitsschädigend | Gewässergefährdend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.