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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Fezan
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.12.2024)
Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Fungizid
|
Sofbey SA
|
W-6589 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Tebuconazole
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Docusatnatrium Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Propyllaktat Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: 2-Ethylhexyllaktat |
24.2 %
250 g/l |
EC Emulsionskonzentrat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
O |
Aprikose Pfirsich / Nektarine |
Blüten- und Zweigdürre
|
Konzentration: 0.03
% Aufwandmenge: 0.48 l/ha Anwendung: Blüte bis BBCH 75 (50% Fruchtgrösse). |
1, 2, 3, 4, 5, 6 |
O |
Kirsche |
Blüten- und Zweigdürre
|
Konzentration: 0.03
% Aufwandmenge: 0.48 l/ha Anwendung: Blüte bis Schorniggelstadium. |
1, 2, 3, 4, 5, 6 |
W |
Reben |
Echter Mehltau der Rebe
|
Konzentration: 0.025
% Aufwandmenge: 0.4 l/ha Anwendung: Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August. |
3, 4, 5, 7, 8, 9 |
G |
Bohnen |
Graufäule (Botrytis cinerea)
Sclerotinia-Fäule |
Aufwandmenge: 1
l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Blühbeginn und Vollblüte. |
5, 10, 11 |
G |
Erbsen |
Brennfleckenkrankheit der Erbse
Graufäule (Botrytis cinerea) Rost der Erbse |
Aufwandmenge: 1
l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Vor Blühbeginn und bei Vollblüte. |
5, 11 |
G |
Karotten |
Alternaria-Möhrenschwärze
Echter Mehltau der Möhre |
Aufwandmenge: 0.6
l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Bei Befallsbeginn. |
5, 12 |
G |
Spargel |
Blattschwärze der Spargel
Spargelrost |
Aufwandmenge: 1
l/ha Anwendung: Jung- und Ertragsanlagen (nach dem Stechen). |
5, 13, 14 |
F |
Ackerbohne |
Braunfleckenkrankheit
Rost der Ackerbohne |
Aufwandmenge: 1
l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) |
5, 15 |
F |
Eiweisserbse |
Brennfleckenkrankheit der Erbse
Graufäule (Botrytis cinerea) Rost der Erbse |
Aufwandmenge: 1
l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) |
5, 15 |
F |
Lein |
Echter Mehltau des Leins
Pasmokrankheit Stängelbräune des Leins |
Aufwandmenge: 1
l/ha |
5, 13, 15 |
F |
Raps |
Wurzelhals- und Stengelfäule
Nebenwirkung: Erhöhung der Standfestigkeit |
Aufwandmenge: 1
l/ha Anwendung: Im Herbst. Stadium 20-27 (BBCH). |
5, 16 |
F |
Raps |
Sclerotinia-Fäule
|
Aufwandmenge: 1.5
l/ha Anwendung: Stadium 61-65 (BBCH). |
5, 13, 16 |
F |
Raps |
Wurzelhals- und Stengelfäule
|
Aufwandmenge: 1.5
l/ha Anwendung: Stadium 30-31 (BBCH). Im Frühjahr. |
5, 13, 16 |
F |
Weizen |
Ährenfusariosen
|
Aufwandmenge: 1
l/ha Anwendung: Stadium 55-69 (BBCH). |
5, 16, 17 |
F |
Weizen |
Braunrost
Gelbrost |
Aufwandmenge: 0.5
- 1
l/ha Anwendung: Stadium 31-61 (BBCH). |
5, 16, 18 |
F |
Weizen |
Echter Mehltau des Getreides
Septoria-Spelzenbräune (S. nodorum) |
Aufwandmenge: 1
l/ha Anwendung: Stadium 51-61 (BBCH). |
5, 16 |
F |
Winterroggen |
Braunrost
|
Aufwandmenge: 1
l/ha Anwendung: Stadium 37-61 (BBCH). |
5, 16 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
- Maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung darf dieses oder irgendein anderes Produkt, welches einen Wirkstoff aus der Wirkstoffgruppe der SSH (Sterolsynthesehemmer) enthält, nicht mehr als 4 mal pro Parzelle und Jahr ausgebracht werden.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M, Nachblüte) und eine Referenzbrühemenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4500 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Laubwandvolumen anzupassen.
- SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung darf dieses oder irgendein anderes Produkt, welches einen Wirkstoff aus der Wirkstoffgruppe der SSH (Sterolsynthesehemmer) enthält, nicht mehr als 3 mal pro Parzelle und Jahr ausgebracht werden.
- Keine Behandlung von Tafeltrauben.
- In Tankmischung mit Scala (2 l/ha).
- Maximal 2 Behandlungen pro Kultur mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.
- Maximal 3 Behandlungen pro Kultur im Abstand von 2-3 Wochen mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Maximal 2 Behandlungen pro Kultur und Jahr mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.
- Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
- Nach pflugloser Ansaat von anfälligen Sorten nach Weizen oder Mais.
- Hohe Dosierung nur bei stark anfälligen Sorten.
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
- H318 Verursacht schwere Augenschäden.
- H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
- H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Signalwort:
- Gefahr
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung | GHS05 | GHS07 | GHS08 | GHS09 |
Symbol | ||||
Gefahrenbezeichnung | Ätzend | Vorsicht gefährlich | Gesundheitsschädigend | Gewässergefährdend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.