zur Druckversion
Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Tebucur 250
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.12.2024)
Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Fungizid
|
Schneiter Agro AG
|
W-6438 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Tebuconazole
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Decanamide, N, N- dimethyl |
25.8 %
250 g/l |
EW Emulsion, Öl in Wasser |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
F |
Raps |
Sclerotinia-Fäule
|
Aufwandmenge: 1.5
l/ha Anwendung: Stadium 61-65 (BBCH). |
1, 2, 3 |
F |
Raps |
Wurzelhals- und Stengelfäule
|
Aufwandmenge: 1
- 1.5
l/ha Anwendung: Stadium 20-27 oder 30-31 (BBCH). |
2, 3, 4 |
F |
Weizen |
Ährenfusariosen
|
Aufwandmenge: 1
l/ha Anwendung: Stadium 55-69 (BBCH). |
1, 2 |
F |
Weizen |
Braunrost
|
Aufwandmenge: 0.5
- 1
l/ha Anwendung: Stadium 37-61 (BBCH). |
1, 2, 5 |
F |
Weizen |
Echter Mehltau des Getreides
Septoria-Spelzenbräune (S. nodorum) |
Aufwandmenge: 1
l/ha Anwendung: Stadium 31-61 (BBCH). |
1, 2 |
F |
Weizen |
Gelbrost
|
Aufwandmenge: 0.5
- 1
l/ha Anwendung: Stadium 31-61 (BBCH). Bei Befallsbeginn. |
1, 2, 5 |
F |
Winterroggen |
Braunrost
|
Aufwandmenge: 1
l/ha Anwendung: Bei Befallsbeginn. Stadium 37-61 (BBCH). |
1, 2 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur: entweder im Herbst (niedrige Dosierung) oder im Frühjahr (höhere Dosierung).
- Hohe Dosierung nur bei stark anfälligen Sorten.
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H318 Verursacht schwere Augenschäden.
- H335 Kann die Atemwege reizen.
- H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
- H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Signalwort:
- Gefahr
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung | GHS05 | GHS07 | GHS08 | GHS09 |
Symbol | ||||
Gefahrenbezeichnung | Ätzend | Vorsicht gefährlich | Gesundheitsschädigend | Gewässergefährdend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.