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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Deserpan Rasant
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 09.11.2024)
Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Herbizid
|
Syngenta Agro AG
|
W-6354-3 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Essigsäure
|
10 %
103 g/l |
AL Flüssigkeit zur unverdünnten Anwendung |
Auflagen und Bemerkungen:
- Hinweis auf potentiellen Wiederaustrieb von mehrjährigen Unkräutern und Ungräsern.
- Einzelpflanzenbehandlung.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen.
- Keine Niederschläge während mindestens 6 Stunden nach der Behandlung.
- Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
- Anwendung nur im Zwischenreihenbereich.
- Applikationsintervall: 14 Tage.
- Grüne bzw. unverholzte Pflanzenteile der Kulturpflanzen dürfen mit dem Herbizid nicht in Kontakt kommen. Anwendung unter Abschirmung erforderlich.
- Anwendung bei sonniger, trockener Witterung; Temperaturen 20-28°C. Nicht anwenden bei bewölkter, kühler Witterung sowie Temperaturen über 28°C.
- Bei Bedarf Anwendung nach 10-14 Tagen wiederholen.
- Grüne bzw. unverholzte Pflanzenteile der Kulturpflanzen dürfen mit dem Herbizid nicht in Kontakt kommen.
- Behandlung von Unkräutern und Ungräsern mit weniger als 10 cm Höhe.
- SPe 8: Gefährlich für Bienen - Darf nicht mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen in Kontakt kommen. Blühende Einsaaten oder Unkräuter vor der Behandlung entfernen (mähen oder mulchen).
- Bei der Erneuerung von Rasenflächen oder der Behandlung von Rasenkanten.
- Gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, Anhang 2.5): Nur Einzelpflanzenbehandlung anderweitig nicht bekämpfbarer Problempflanzen bei National- und Kantonsstrassen.
- Gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, Anhang 2.5): Nur Einzelpflanzenbehandlung anderweitig nicht bekämpfbarer Problempflanzen auf Böschungen und Grünstreifen entlang von Strassen und Gleisanlagen.
- Einzelpflanzenbehandlung gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV).
Gefahrenkennzeichnungen:
- Bewilligt für die nichtberufliche Verwendung.
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H315 Verursacht Hautreizungen.
- H319 Verursacht schwere Augenreizung.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Signalwort:
- Achtung
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung | GHS05 | GHS07 |
Symbol | ||
Gefahrenbezeichnung | Ätzend | Vorsicht gefährlich |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.