Handelsbezeichnung: Azur Mais

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 17.12.2024)

Produktkategorie: Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Herbizid
Omya (Schweiz) AG
W-6222-2
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Foramsulfuron
Safener: Isoxadifen-ethyl
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Dodecylbenzolsulfonat, verzweigt, Kalziumsalz
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Solvent Naphtha
2.34 % 22.5 g/l
2.34 % 22.5 g/l


OD Öldispersion
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
F Mais
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 2 l/ha
Anwendung: Nachauflauf.
1, 3, 4, 5, 8, 9, 10, 11
F Mais
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 1 - 1.5 l/ha
Anwendung: Nachauflauf.
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 10, 11


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
  2. Niedrige Aufwandmenge nur in Tankmischung gemäss den Angaben der Bewilligungsinhaberin.
  3. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen.
  4. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  5. Sortenempfindlichkeit gemäss den Angaben der Bewilligungsinhaberin beachten.
  6. SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  7. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden.
  8. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 2 Punkte reduziert werden.
  9. SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  10. Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
  11. Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.


Gefahrenkennzeichnungen:
  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • EUH208 Enthält [Name des sensibilisierenden Stoffes]. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
  • EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
  • H315 Verursacht Hautreizungen.
  • H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
  • H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Signalwort:
  • Gefahr

Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung GHS07 GHS08 GHS09
Symbol Kurzkennzeichnung - Vorsicht gefährlich Kurzkennzeichnung - Gesundheitsschädigend Kurzkennzeichnung - Gewässergefährdend
Gefahrenbezeichnung Vorsicht gefährlich Gesundheitsschädigend Gewässergefährdend


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.