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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Firebird
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 17.12.2024)
Bewilligung beendet: Ausverkaufsfrist: 13.09.2024, Aufbrauchsfrist: 13.09.2025
Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Herbizid
|
Omya (Schweiz) AG
|
W-6137 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Pyraflufen-ethyl
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Gamma Butyrolacton Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Solvent Naphtha Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Dodecan-1-ol, ethoxyliert |
2.57 %
26.5 g/l |
EC Emulsionskonzentrat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
O |
Kernobst Steinobst |
Abbrennen von Stockausschlägen
|
Konzentration: 0.2
% Anwendung: Ab 3. Standjahr. |
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 |
W |
Reben |
Abbrennen von Stockausschlägen
|
Konzentration: 0.2
% Anwendung: Ab 3. Standjahr. |
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 |
F |
Kartoffeln |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter) |
Aufwandmenge: 0.4
l/ha Anwendung: Nach dem Auflaufen der Unkräuter. Vor- und Nachauflauf, bis maximal 5% der Kartoffeln aufgelaufen sind. |
3, 5, 9, 10, 11 |
F |
Kartoffeln zur Pflanzgutproduktion |
Desikkation, Abbrennen
|
Aufwandmenge: 1
l/ha Anwendung: Bei geschlegelten Kartoffeln. |
2, 5, 6, 7, 12, 13 |
F |
Speise- und Futterkartoffeln |
Desikkation, Abbrennen
|
Aufwandmenge: 1.6
l/ha Anwendung: Bei ungeschlegelten Kartoffeln. |
2, 5, 6, 7, 12, 14 |
F |
Speise- und Futterkartoffeln |
Desikkation, Abbrennen
|
Aufwandmenge: 1
l/ha Anwendung: Bei geschlegelten Kartoffeln. |
2, 5, 6, 7, 12, 15 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Tankmischung mit Netz- und Haftmittel gemäss den Angaben der Bewilligungsinhaberin.
- Keine Behandlung mit Hand- oder Rückenspritze.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 3 Punkte reduziert werden.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 2 Punkte reduziert werden.
- Plus je 2 l/ha Zusatzöl, z.B. Mineralöl.
- Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.
- Splitbehandlung (angegebene Aufwandmenge entspricht total bewilligter Menge).
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
- H315 Verursacht Hautreizungen.
- H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
- H318 Verursacht schwere Augenschäden.
- H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
- H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Signalwort:
- Gefahr
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung | GHS05 | GHS07 | GHS08 | GHS09 |
Symbol | ||||
Gefahrenbezeichnung | Ätzend | Vorsicht gefährlich | Gesundheitsschädigend | Gewässergefährdend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.