Handelsbezeichnung: Melody Combi

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 17.12.2024)

Produktkategorie: Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Fungizid
Bayer (Schweiz) AG
W-6070
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Folpet
Wirkstoff: Iprovalicarb
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Quarz
56.25 %
9 %

WG Wasserdispergierbares Granulat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
W Reben
Echter Mehltau der Rebe
Falscher Mehltau der Rebe
Graufäule (Botrytis cinerea)
Rotbrenner
Schwarzfäule der Rebe
Schwarzfleckenkrankheit der Rebe
Konzentration: 0.15 %
Aufwandmenge: 2.4 kg/ha
Anwendung: Ab Blüte bis spätestens Mitte August.
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10
W Reben
Falscher Mehltau der Rebe
Teilwirkung:
Graufäule (Botrytis cinerea)
Nebenwirkung:
Rotbrenner
Konzentration: 0.15 %
Aufwandmenge: 2.4 kg/ha
Anwendung: Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August.
2, 3, 6, 7, 9, 10, 11, 12
W Reben
Falscher Mehltau der Rebe
Teilwirkung:
Graufäule (Botrytis cinerea)
Nebenwirkung:
Rotbrenner
Konzentration: 0.15 %
Aufwandmenge: 2.4 kg/ha
Anwendung: Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August.
2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10


Auflagen und Bemerkungen:
  1. In Tankmischung mit 0.025% Flint (W 5994).
  2. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M, Nachblüte) und eine Referenzbrühemenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4500 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Laubwandvolumen anzupassen.
  3. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
  4. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  5. SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  6. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden.
  7. SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 40 (Carboxylic acid amides, CAA).
  8. Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  9. Information, damit Dritte die Parzelle nicht betreten.
  10. Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen sind frühestens 48 Stunden nach Ausbringung möglich. Dabei sind Schutzhandschuhe + Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) zu tragen.
  11. Luftapplikation.
  12. SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 60 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten.


Gefahrenkennzeichnungen:
  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
  • H318 Verursacht schwere Augenschäden.
  • H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
  • H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
  • H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Signalwort:
  • Gefahr

Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung GHS05 GHS07 GHS08 GHS09
Symbol Kurzkennzeichnung - Ätzend Kurzkennzeichnung - Vorsicht gefährlich Kurzkennzeichnung - Gesundheitsschädigend Kurzkennzeichnung - Gewässergefährdend
Gefahrenbezeichnung Ätzend Vorsicht gefährlich Gesundheitsschädigend Gewässergefährdend


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.