Handelsbezeichnung: Pyrethrum FS

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 02.05.2024)

Produktkategorie: Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Insektizid
Bio-Agrar-Counsel GmbH
W-5777
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Pyrethrine
Synergist: Sesamöl raffiniert
8 % 72.6 g/l
36 % 327 g/l
EC Emulsionskonzentrat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
B Erdbeere
Blattläuse (Röhrenläuse)
Frostspanner
Konzentration: 0.05 %
Aufwandmenge: 0.5 l/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
1, 2, 3, 4, 5, 6
B Heidelbeere
Ribes Arten
Blattläuse (Röhrenläuse)
Frostspanner
Konzentration: 0.05 %
Aufwandmenge: 0.5 l/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
1, 3, 4, 6, 7, 8
B Mini-Kiwi
Schwarzer Holunder
Blattläuse (Röhrenläuse)
Frostspanner
Konzentration: 0.05 %
Wartefrist: 3 Woche(n)
1, 3, 4, 6, 9
B Rubus Arten
Blattläuse (Röhrenläuse)
Frostspanner
Konzentration: 0.05 %
Aufwandmenge: 0.5 l/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
1, 3, 4, 6, 7, 10, 11
O Aprikose
Kernobst
Kirsche
Zwetschge / Pflaume
Blattläuse (Röhrenläuse)
Frostspanner
Konzentration: 0.05 %
Aufwandmenge: 0.8 l/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
1, 3, 4, 9, 12, 13
W Reben
Rebzikade (Scaphoideus titanus)
Konzentration: 0.05 %
Aufwandmenge: 0.8 l/ha
1, 3, 4, 9, 13, 14, 15, 16
G Andenbeere
Artischocken
Kardy
Kürbisse mit geniessbarer Schale
Melonen
Ölkürbisse
Pepino
Speisekürbisse (ungeniessbare Schale)
Wassermelonen
Blattläuse (Röhrenläuse)
Spinnmilben
Thripse
Weisse Fliegen (Mottenschildläuse)
Aufwandmenge: 0.5 l/ha
Wartefrist: 3 Tage
1, 3, 4, 5, 6
G Asia-Salate (Brassicaceae)
Brunnenkresse
Chicorée
Cima di Rapa
Kresse
Mangold
Nüsslisalat
Portulak
Rucola
Salate (Asteraceae)
Spinat
Stielmus
Blattläuse (Röhrenläuse)
Spinnmilben
Thripse
Weisse Fliegen (Mottenschildläuse)
Aufwandmenge: 0.4 l/ha
Wartefrist: 3 Tage
1, 3, 4, 5, 13, 17
G Aubergine
Gurken
Paprika
Tomaten
Blattläuse (Röhrenläuse)
Spinnmilben
Thripse
Weisse Fliegen (Mottenschildläuse)
Konzentration: 0.05 %
Aufwandmenge: 0.5 l/ha
Wartefrist: 3 Tage
1, 3, 4, 7, 13
G Baby-Leaf
Blattläuse (Röhrenläuse)
Spinnmilben
Thripse
Weisse Fliegen (Mottenschildläuse)
Aufwandmenge: 0.4 l/ha
Wartefrist: 3 Tage
1, 3, 4, 5, 13, 17
G Bohnen
Erbsen
Karotten
Knoblauch
Knollenfenchel
Knollensellerie
Kohlarten
Lauch
Meerrettich
Pastinake
Puffbohne
Radies
Rande
Rettich
Rhabarber
Schalotten
Schwarzwurzel
Spargel
Speisekohlrüben
Stachys
Stangensellerie
Topinambur
Wurzelpetersilie
Zuckermais
Zwiebeln
Blattläuse (Röhrenläuse)
Spinnmilben
Thripse
Weisse Fliegen (Mottenschildläuse)
Aufwandmenge: 0.5 l/ha
Wartefrist: 3 Tage
1, 3, 4, 5, 13
G Küchenkräuter
Blattfressende Raupen
Blattläuse (Röhrenläuse)
Spinnmilben
Thripse
Weisse Fliegen (Mottenschildläuse)
Aufwandmenge: 0.4 l/ha
Wartefrist: 3 Tage
1, 3, 4, 5, 13, 17
Z Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst)
Blattfressende Raupen
Blattläuse (Röhrenläuse)
Spinnmilben
Thripse
Weisse Fliegen (Mottenschildläuse)
Konzentration: 0.05 %
Aufwandmenge: 0.5 l/ha
1, 3, 4, 9, 18
Z Blumenkulturen und Grünpflanzen
Rosen
Blattfressende Raupen
Blattläuse (Röhrenläuse)
Spinnmilben
Thripse
Weisse Fliegen (Mottenschildläuse)
Konzentration: 0.05 %
Aufwandmenge: 0.5 l/ha
1, 3, 4, 7, 13


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Im Spritztank bei laufendem Rührwerk anwenden. Bei Spritzgeräten ohne Rührwerk Brühe regelmässig schütteln/rühren.
  2. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "Vollblüte bis Beginn Rotfärbung der Früchte", 4 Pflanzen pro m² sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
  3. SPe 8: Gefährlich für Bienen - Darf nur ausserhalb des Bienenfluges am Abend mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen in Kontakt kommen. Anwendung im geschlossenen Gewächshaus sofern keine Bestäuber zugegen sind.
  4. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzbrille oder Visier tragen.
  5. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  6. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden.
  7. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  8. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "50 - 90% der Blütenstände mit sichtbaren Früchten" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
  9. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  10. Für Sommerhimbeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium "Erste Blüten bis etwa 50% der Blüten offen" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Für Herbsthimbeeren bezieht sich die Aufwandmenge auf eine Heckenhöhe von 150 - 170 cm sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
  11. Für Brombeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium "Erste Blüten bis etwa 50% der Blüten offen" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
  12. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
  13. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 2 Punkte reduziert werden.
  14. Behandlung nur auf Anweisung der Kantonalen Pflanzenschutzdienste.
  15. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M, Nachblüte) und eine Referenzbrühemenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4500 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Laubwandvolumen anzupassen.
  16. 3 Behandlungen im Abstand von 12-14 Tagen.
  17. Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.
  18. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 3 Punkte reduziert werden.


Gefahrenkennzeichnungen:
  • Bewilligt für die nichtberufliche Verwendung.
  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
  • H318 Verursacht schwere Augenschäden.
  • H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
  • SPe 8 Bienengefährlich


Signalwort:
  • Gefahr

Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung GHS05 GHS08 GHS09
Symbol Kurzkennzeichnung - Ätzend Kurzkennzeichnung - Gesundheitsschädigend Kurzkennzeichnung - Gewässergefährdend
Gefahrenbezeichnung Ätzend Gesundheitsschädigend Gewässergefährdend


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.