zur Druckversion
Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Myco-Sin
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 05.10.2024)
Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Bakterizid
Fungizid |
Andermatt Biocontrol Suisse AG
|
W-5497 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Schwefelsaure Tonerde
Wirkstoff: Schachtelhalmextrakt |
65 %
0.2 % |
WP Wasserdispergierbares Pulver |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
O |
Apfel |
Teilwirkung: Marssonina- Blattfallkrankheit |
Konzentration: 0.5
% Aufwandmenge: 8 kg/ha Wartefrist: 3 Woche(n) |
1, 2 |
O |
Birne / Nashi |
Teilwirkung: Birnenblütenbrand |
Konzentration: 0.5
% Aufwandmenge: 8 kg/ha Anwendung: Ab 10% offener Blüten (F=61) bis nach der Blüte (H=69). |
1, 2, 3 |
O |
Kernobst |
Teilwirkung: Echter Mehltau des Apfels/der Birne Schorf des Kernobstes |
Konzentration: 0.5
% Wartefrist: 3 Woche(n) |
1, 2, 4 |
O |
Kernobst |
Teilwirkung: Feuerbrand |
Konzentration: 0.5
% Aufwandmenge: 8 kg/ha Anwendung: Von Ballonstadium (E2=59) bis abgehende Blüte (G=67). |
1, 2 |
O |
Kernobst |
Teilwirkung: Lagerfäulen |
Konzentration: 0.5
% Aufwandmenge: 8 kg/ha Wartefrist: 3 Woche(n) |
1, 2 |
O |
Steinobst |
Schrotschuss
|
Konzentration: 0.5
% Wartefrist: 3 Woche(n) |
1, 2, 4 |
W |
Reben |
Teilwirkung: Echter Mehltau der Rebe Falscher Mehltau der Rebe Rotbrenner |
Konzentration: 0.5
% |
2, 4, 5 |
F |
Hopfen |
Falscher Mehltau des Hopfens
|
Konzentration: 0.5
% Anwendung: Bis spätestens Mitte August. |
2, 6 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille + Atemschutzmaske (P3) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Atemschutzmaske (P3) tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten. Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung Schutzhandschuhe + Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
- 2-4 Behandlungen im Abstand von 5 Tagen, empfohlene Brühemenge 800 l/ha.
- Nur in Tankmischung mit Netzschwefel 0.3%.
- Bis spätestens Mitte August.
- Nur präventiv eingesetzt gegen Sekundärbefall wirksam.
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H315 Verursacht Hautreizungen.
- H318 Verursacht schwere Augenschäden.
- H335 Kann die Atemwege reizen.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Signalwort:
- Gefahr
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung | GHS05 | GHS07 |
Symbol | ||
Gefahrenbezeichnung | Ätzend | Vorsicht gefährlich |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.