Handelsbezeichnung: Astor

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 15.01.2026)

Produktkategorie: Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Fungizid
Syngenta Agro AG
W-5005
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Fenpropidin
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Solvent Naphtha
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: poly(oxy-1,2-ethanediyl),alphaisotridecyl-omegahydroxy
81.79 % 750 g/l


EC Emulsionskonzentrat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
W Reben
Echter Mehltau der Rebe
Konzentration: 0.025 %
Aufwandmenge: 0.4 l/ha
Anwendung: Nach der Blüte, bis spätestens Mitte August.
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7
F Gerste
Echter Mehltau des Getreides
Zwergrost der Gerste
Aufwandmenge: 0.3 - 0.5 l/ha
Wartefrist: 4 Woche(n)
Anwendung: Stadium 31-51 (BBCH).
1, 3, 8, 9, 10
F Gerste
Echter Mehltau des Getreides
Teilwirkung:
Zwergrost der Gerste
Aufwandmenge: 0.75 l/ha
Wartefrist: 4 Woche(n)
Anwendung: Stadium 31-51 (BBCH).
1, 3, 8, 10
F Triticale
Echter Mehltau des Getreides
Teilwirkung:
Septoria-Blattdürre (S. tritici oder S. nodorum)
Aufwandmenge: 0.3 - 0.5 l/ha
Wartefrist: 4 Woche(n)
Anwendung: Stadium 31-61 (BBCH).
1, 3, 8, 9, 10
F Triticale
Echter Mehltau des Getreides
Teilwirkung:
Septoria-Blattdürre (S. tritici oder S. nodorum)
Aufwandmenge: 0.75 l/ha
Wartefrist: 4 Woche(n)
Anwendung: Stadium 31-61 (BBCH).
1, 3, 8, 10
F Weizen
Braunrost
Echter Mehltau des Getreides
Aufwandmenge: 0.3 - 0.5 l/ha
Wartefrist: 4 Woche(n)
Anwendung: Stadium 31-61 (BBCH).
1, 3, 8, 9, 10
F Weizen
Echter Mehltau des Getreides
Teilwirkung:
Braunrost
Aufwandmenge: 0.75 l/ha
Wartefrist: 4 Woche(n)
Anwendung: Stadium 31-61 (BBCH).
1, 3, 8, 10


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Im Spritztank bei laufendem Rührwerk anwenden. Bei Spritzgeräten ohne Rührwerk Brühe regelmässig schütteln/rühren.
  2. Keine Behandlung von Tafeltrauben und von Trauben für die Traubensaftproduktion.
  3. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille + Atemschutzmaske (A2) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
  4. Maximal 4 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
  5. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M, Nachblüte) und eine Referenzbrühemenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4500 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Laubwandvolumen anzupassen.
  6. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 100 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
  7. Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
  8. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
  9. In Tankmischung mit breit wirkendem Getreide-Fungizid.
  10. Maximal 1 Behandlung pro Kultur.


Gefahrenkennzeichnungen:
  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • EUH208 Enthält [Name des sensibilisierenden Stoffes]. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
  • EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H301 Giftig bei Verschlucken.
  • H319 Verursacht schwere Augenreizung.
  • H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
  • H335 Kann die Atemwege reizen.
  • H373 Kann die Organe schädigen [alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt] bei längerer oder wiederholter Exposition [Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht].
  • H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Signalwort:
  • Gefahr

Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung GHS09 GHS06 GHS08
Symbol Kurzkennzeichnung - Gewässergefährdend Kurzkennzeichnung - Hochgiftig Kurzkennzeichnung - Gesundheitsschädigend
Gefahrenbezeichnung Gewässergefährdend Hochgiftig Gesundheitsschädigend


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.