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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung:Spomil
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:02.09.2023)
Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Akarizid
|
Syngenta Agro AG
|
W-4579-1 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff: Fenpyroximate
|
5 %51.2 g/l |
SCSuspensionskonzentrat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
B | Erdbeere |
Erdbeermilbe Spinnmilben |
Konzentration:0.2 % Aufwandmenge:2l/ha Wartefrist:3Woche(n) |
1, 2, 3, 4 |
B | Heidelbeere Ribes Arten |
Spinnmilben |
Konzentration:0.2 % Aufwandmenge:2l/ha Wartefrist:3Woche(n) |
5, 6, 7, 8, 9 |
B | Mini-Kiwi Schwarzer Holunder |
Spinnmilben |
Konzentration:0.2 % Wartefrist:3Woche(n) |
5, 8, 10, 11 |
B | Rubus Arten |
Spinnmilben |
Konzentration:0.2 % Aufwandmenge:2l/ha Wartefrist:3Woche(n) |
5, 7, 8, 9, 12, 13 |
O | Kernobst Steinobst |
Rostmilben Spinnmilben |
Konzentration:0.1 % Aufwandmenge:1.6l/ha Wartefrist:3Woche(n) Anwendung:Ab dem Abblühen. |
5, 7, 8, 11, 14 |
W | Reben |
Kräuselmilbe Pockenmilbe der Reben |
Konzentration:0.1 % Aufwandmenge:0.8l/ha Anwendung:Stadium BBCH 11-51 (E-F). |
3, 5, 8, 15, 16 |
W | Reben |
Spinnmilben |
Konzentration:0.1 % Aufwandmenge:1.6l/ha Wartefrist:3Woche(n) Anwendung:Ab Stadium BBCH 51 (F). |
5, 7, 8, 9, 16, 17 |
G | Aubergine Gurken |
Spinnmilben |
Konzentration:0.2 % Aufwandmenge:2l/ha Wartefrist:3Tage |
4, 7, 9, 18 |
G | Bohnen mit Hülsen |
Spinnmilben |
Aufwandmenge:2l/ha Wartefrist:7Tage |
3, 4, 18 |
G | Gewächshaus: Chicorée |
Raubmilben |
Konzentration:0.2 % Aufwandmenge:3.4ml/m² Wartefrist:21Tage Anwendung:Zu Beginn der Treiberei. |
4, 18, 19 |
G | Gemüsepaprika |
Spinnmilben |
Konzentration:0.2 % Aufwandmenge:2l/ha Wartefrist:7Tage |
4, 7, 9, 18 |
G | Knollensellerie |
Spinnmilben |
Aufwandmenge:0.9l/ha Wartefrist:2Woche(n) |
4, 18, 20 |
G | Kürbisse mit geniessbarer Schale |
Spinnmilben |
Konzentration:0.2 % Aufwandmenge:2l/ha Wartefrist:3Tage |
3, 4, 18 |
G | Tomaten |
Rostmilben Spinnmilben |
Konzentration:0.2 % Aufwandmenge:2l/ha Wartefrist:3Tage |
4, 7, 9, 18 |
F | Hopfen |
Spinnmilben |
Konzentration:0.15 % |
8, 10, 11, 18 |
Z | Freiland: Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst) |
Spinnmilben |
Konzentration:0.1 % |
5, 8, 10, 11 |
Z | Freiland: Blumenkulturen und Grünpflanzen Freiland: Rosen |
Spinnmilben |
Konzentration:0.1 % |
1, 7, 8, 9 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur und Jahr.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "Vollblüte bis Beginn Rotfärbung der Früchte", 4 Pflanzen pro m² sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- Maximal 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "50 - 90% der Blütenstände mit sichtbaren Früchten" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 100 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Für Sommerhimbeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium "Erste Blüten bis etwa 50% der Blüten offen" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Für Herbsthimbeeren bezieht sich die Aufwandmenge auf eine Heckenhöhe von 150 - 170 cm sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- Für Brombeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium "Erste Blüten bis etwa 50% der Blüten offen" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 15-51 (F) und eine Referenzbrühmenge von 800 l/ha (Berechnungsgrundlage).
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M, Nachblüte) und eine Referenzbrühemenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4500 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Laubwandvolumen anzupassen.
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
- Brühemenge: ca. 1.7 l/m².
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH401Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H317Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
- H332Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
- H410Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Signalwort:
- Achtung
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung | GHS07 | GHS09 |
Symbol |
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Gefahrenbezeichnung | Vorsicht gefährlich | Gewässergefährdend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.