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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Spomil
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 05.10.2024)
Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Akarizid
|
Syngenta Agro AG
|
W-4579-1 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Fenpyroximate
|
5 %
51.2 g/l |
SC Suspensionskonzentrat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
B |
Erdbeere |
Erdbeermilbe
Spinnmilben |
Konzentration: 0.2
% Aufwandmenge: 2 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) |
1, 2, 3, 4 |
B |
Heidelbeere Ribes Arten |
Spinnmilben
|
Konzentration: 0.2
% Aufwandmenge: 2 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) |
5, 6, 7, 8, 9 |
B |
Mini-Kiwi Schwarzer Holunder |
Spinnmilben
|
Konzentration: 0.2
% Wartefrist: 3 Woche(n) |
5, 8, 10, 11 |
B |
Rubus Arten |
Spinnmilben
|
Konzentration: 0.2
% Aufwandmenge: 2 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) |
5, 7, 8, 9, 12, 13 |
O |
Kernobst Steinobst |
Rostmilben
Spinnmilben |
Konzentration: 0.1
% Aufwandmenge: 1.6 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Ab dem Abblühen. |
5, 7, 8, 11, 14 |
W |
Reben |
Kräuselmilbe
Pockenmilbe der Reben |
Konzentration: 0.1
% Aufwandmenge: 0.8 l/ha Anwendung: Stadium BBCH 11-51 (E-F). |
3, 5, 8, 15, 16 |
W |
Reben |
Spinnmilben
|
Konzentration: 0.1
% Aufwandmenge: 1.6 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Ab Stadium BBCH 51 (F). |
5, 7, 8, 9, 16, 17 |
G |
Aubergine Gurken |
Spinnmilben
|
Konzentration: 0.2
% Aufwandmenge: 2 l/ha Wartefrist: 3 Tage |
4, 7, 9, 18 |
G |
Bohnen mit Hülsen |
Spinnmilben
|
Aufwandmenge: 2
l/ha Wartefrist: 7 Tage |
3, 4, 18 |
G |
Gewächshaus: Chicorée |
Raubmilben
|
Konzentration: 0.2
% Aufwandmenge: 3.4 ml/m² Wartefrist: 21 Tage Anwendung: Zu Beginn der Treiberei. |
4, 18, 19 |
G |
Gemüsepaprika |
Spinnmilben
|
Konzentration: 0.2
% Aufwandmenge: 2 l/ha Wartefrist: 7 Tage |
4, 7, 9, 18 |
G |
Knollensellerie |
Spinnmilben
|
Aufwandmenge: 0.9
l/ha Wartefrist: 2 Woche(n) |
4, 18, 20 |
G |
Kürbisse mit geniessbarer Schale |
Spinnmilben
|
Konzentration: 0.2
% Aufwandmenge: 2 l/ha Wartefrist: 3 Tage |
3, 4, 18 |
G |
Tomaten |
Rostmilben
Spinnmilben |
Konzentration: 0.2
% Aufwandmenge: 2 l/ha Wartefrist: 3 Tage |
4, 7, 9, 18 |
F |
Hopfen |
Spinnmilben
|
Konzentration: 0.15
% |
8, 10, 11, 18 |
Z |
Freiland: Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst) |
Spinnmilben
|
Konzentration: 0.1
% |
5, 8, 10, 11 |
Z |
Freiland: Blumenkulturen und Grünpflanzen Freiland: Rosen |
Spinnmilben
|
Konzentration: 0.1
% |
1, 7, 8, 9 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur und Jahr.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "Vollblüte bis Beginn Rotfärbung der Früchte", 4 Pflanzen pro m² sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- Maximal 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "50 - 90% der Blütenstände mit sichtbaren Früchten" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 100 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Für Sommerhimbeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium "Erste Blüten bis etwa 50% der Blüten offen" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Für Herbsthimbeeren bezieht sich die Aufwandmenge auf eine Heckenhöhe von 150 - 170 cm sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- Für Brombeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium "Erste Blüten bis etwa 50% der Blüten offen" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 15-51 (F) und eine Referenzbrühmenge von 800 l/ha (Berechnungsgrundlage).
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M, Nachblüte) und eine Referenzbrühemenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4500 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Laubwandvolumen anzupassen.
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
- Brühemenge: ca. 1.7 l/m².
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
- H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
- H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Signalwort:
- Achtung
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung | GHS07 | GHS09 |
Symbol | ||
Gefahrenbezeichnung | Vorsicht gefährlich | Gewässergefährdend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.