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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung:Cypermetrine
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:02.09.2023)
Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Insektizid
|
Medol
|
W-4491 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff: Cypermethrin
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), leichte aromatische Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Benzolsulfonsäure, Mono-C11-13-verzweigte Alkylderivate, Calciumsalze |
11 %100 g/l |
ECEmulsionskonzentrat |
Auflagen und Bemerkungen:
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "Vollblüte bis Beginn Rotfärbung der Früchte", 4 Pflanzen pro m² sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- SPe 8: Gefährlich für Bienen - Darf nur ausserhalb des Bienenfluges am Abend mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen in Kontakt kommen. Anwendung im geschlossenen Gewächshaus sofern keine Bestäuber zugegen sind.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 100 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
- Maximal 2 Behandlungen pro Kultur und Jahr mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.
- Maximal 2 Behandlungen pro Kultur mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.
- Behandlungen nur während dem Flug (gemäss kritischer Fangzahl) im Abstand von mindestens 7 Tagen.
- Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur und Jahr mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.
- SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung darf dieses oder irgendein anderes Pflanzenschutzmittel, welches ein Pyrethroid enthält, nicht mehr als 1 mal pro Kultur ausgebracht werden.
- Nur gegen nichtresistente Stämme geeignet.
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH066Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
- EUH401Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H226Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
- H304Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
- H318Verursacht schwere Augenschäden.
- H335Kann die Atemwege reizen.
- H336Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
- H410Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Signalwort:
- Gefahr
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung | GHS02 | GHS05 | GHS07 | GHS08 | GHS09 |
Symbol |
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Gefahrenbezeichnung | Hochentzündlich | Ätzend | Vorsicht gefährlich | Gesundheitsschädigend | Gewässergefährdend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.