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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Pirimicarb 50 WG
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.12.2025)
| Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
|
Akarizid
Insektizid |
Racroc AG
|
W-4367 |
| Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
|
Wirkstoff:
Pirimicarb
|
50 %
|
SG Wasserlösliches Granulat |
| A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
|---|---|---|---|---|
| Z |
Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst) Blumenkulturen und Grünpflanzen Rosen |
Blattläuse (Röhrenläuse)
|
Konzentration:
0.05
% |
1, 2, 3, 4, 5, 6 |
| G |
Andenbeere Artischocken Asia-Salate (Brassicaceae) Bohnen Brunnenkresse Chicorée Cima di Rapa Erbsen Gemüsezwiebel Karotten Knoblauch Knollensellerie Kohlarten Kresse Küchenkräuter Kürbisse mit geniessbarer Schale Meerrettich Melonen Nüsslisalat Ölkürbisse Pastinake Pepino Puffbohne Radies Rande Rettich Rucola Schalotten Schwarzwurzel Speisekohlrüben Speisekürbisse (ungeniessbare Schale) Speisezwiebel Stachys Stielmus Topinambur Wassermelonen Wurzelpetersilie Zuckermais |
Blattläuse (Röhrenläuse)
|
Aufwandmenge:
0.5
kg/ha Wartefrist: 1 Woche(n) |
4, 5, 7, 8, 9 |
| G |
Aubergine Gurken Paprika Tomaten |
Blattläuse (Röhrenläuse)
|
Konzentration:
0.05
% Wartefrist: 1 Woche(n) |
3, 4, 5, 7, 8 |
| G |
Baby-Leaf (Brassicaceae) |
Blattläuse (Röhrenläuse)
|
Aufwandmenge:
0.5
kg/ha Wartefrist: 1 Woche(n) |
4, 5, 7, 8, 9 |
| G |
Baby-Leaf (Chenopodiaceae) |
Blattläuse (Röhrenläuse)
|
Aufwandmenge:
0.5
kg/ha Wartefrist: 2 Woche(n) |
4, 5, 7, 8, 9 |
| G |
Mangold Spinat |
Blattläuse (Röhrenläuse)
|
Aufwandmenge:
0.5
kg/ha Wartefrist: 2 Woche(n) |
4, 5, 7, 8, 9 |
| G |
Rhabarber Spargel |
Blattläuse (Röhrenläuse)
|
Aufwandmenge:
0.5
kg/ha Anwendung: Nur nach der Ernte. |
4, 5, 8, 9, 10 |
| G |
Gewächshaus: Salate (Asteraceae) |
Salatwurzellaus
|
Konzentration:
0.1
% Aufwandmenge: 5 g/m2 Setzlinge Wartefrist: 6 Woche(n) Anwendung: Juni bis August. |
6, 11, 12, 13, 14, 15 |
| O |
Apfel |
Blutlaus
|
Konzentration:
0.04
% Aufwandmenge: 0.64 kg/ha Wartefrist: 3 Woche(n) |
4, 5, 6, 16, 17, 18, 19, 20, 21 |
| O |
Kernobst Steinobst |
Blattläuse (Röhrenläuse)
|
Konzentration:
0.02
-
0.04
% Aufwandmenge: 0.32 - 0.64 kg/ha Wartefrist: 3 Woche(n) |
4, 5, 6, 17, 18, 19, 21, 22, 23 |
| O |
Kernobst Steinobst |
Teilwirkung: Gemeine Kommaschildlaus |
Konzentration:
0.04
% Aufwandmenge: 0.64 kg/ha Wartefrist: 3 Woche(n) |
5, 6, 10, 17, 18, 19, 21, 24 |
| F |
Ackerbohne |
Blattläuse (Röhrenläuse)
|
Aufwandmenge:
0.15
kg/ha Wartefrist: 3 Woche(n) |
4, 5, 8, 14 |
| F |
Eiweisserbse |
Blattläuse (Röhrenläuse)
|
Aufwandmenge:
0.15
kg/ha Wartefrist: 2 Woche(n) |
4, 5, 8, 9, 14 |
| F |
Getreide |
Blattläuse (Röhrenläuse)
|
Aufwandmenge:
0.15
kg/ha Wartefrist: 4 Woche(n) |
4, 5, 8, 14 |
| F |
Kartoffeln zur Pflanzgutproduktion |
Virusübertragende Blattläuse
|
Aufwandmenge:
0.15
kg/ha |
4, 5, 8, 25, 26 |
| F |
Raps |
Blattläuse (Röhrenläuse)
|
Aufwandmenge:
0.25
kg/ha Wartefrist: 4 Woche(n) |
4, 5, 8, 14 |
| F |
Zuckerrübe |
Blattläuse (Röhrenläuse)
|
Aufwandmenge:
0.25
kg/ha Wartefrist: 6 Woche(n) |
4, 5, 7, 8, 9 |
Auflagen und Bemerkungen:
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Maximal 3 Behandlungen pro Kultur und Jahr.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
- Spritzen.
- SPe 8: Gefährlich für Bienen - Darf nur ausserhalb des Bienenfluges am Abend mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen in Kontakt kommen. Anwendung im geschlossenen Gewächshaus sofern keine Bestäuber zugegen sind.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- Maximal 2 Behandlungen pro Kultur mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene unbehandelte Pufferzone von mindestens 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Ausnahmen sind in den Weisungen der Zulassungsstelle festgelegt.
- Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.
- Überbrausen.
- Bei Nachfolgearbeiten sind bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe und ein Schutzanzug zu tragen.
- Nur zur Produktion von Setzlingen für gepflanzte Kulturen.
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.
- SPe 8: Gefährlich für Bienen - Anwendung im geschlossenen Gewächshaus sofern keine Bestäuber zugegen sind.
- Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr im Abstand von 2 - 4 Wochen mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
- Netzmittelzusatz von 0.05% empfehlenswert.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
- Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus der selben Wirkstoffgruppe.
- Höhere Aufwandmenge bis Ende Juni, tiefere Aufwandmenge ab Juli.
- Spritzung auf Junglarven.
- Maximal 3 Behandlungen pro Kultur mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.
- Nur in Kulturen unter Tunnelabdeckung oder im Gewächshaus
Gefahrenkennzeichnungen:
- Nur für den berufsmässigen Verwender. Keine Anwendung im Siedlungsgebiet.
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H301 Giftig bei Verschlucken.
- H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
- H319 Verursacht schwere Augenreizung.
- H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
- H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
- SPe 8 Bienengefährlich
- SPo 2 Die gesamte Schutzkleidung muss nach Gebrauch gewaschen werden.
Signalwort:
- Gefahr
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
| Kurzkennzeichnung | GHS09 | GHS06 |
| Symbol |
|
|
| Gefahrenbezeichnung | Gewässergefährdend | Hochgiftig |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.