Handelsbezeichnung: Deril

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.09.2024)

Produktkategorie: Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Insektizid
Syngenta Agro AG
W-2044-1
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Pyrethrine
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Calcium Dodecylbenzene Sulfonate
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Weisses Mineralöl (Petroleum)
2.5 % 21.5 g/l


EC Emulsionskonzentrat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
O Aprikose
Kernobst
Kirsche
Zwetschge / Pflaume
Blattläuse (Röhrenläuse)
Frostspanner
Konzentration: 0.25 %
Aufwandmenge: 4 l/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
1, 2, 3, 4, 5
G Andenbeere
Artischocken
Erbsen
Kardy
Kürbisse mit geniessbarer Schale
Melonen
Ölkürbisse
Pepino
Speisekürbisse (ungeniessbare Schale)
Wassermelonen
Blattläuse (Röhrenläuse)
Spinnmilben
Thripse
Weisse Fliegen (Mottenschildläuse)
Aufwandmenge: 2.5 l/ha
Wartefrist: 3 Tage
3, 4, 5, 6
G Asia-Salate (Brassicaceae)
Brunnenkresse
Cima di Rapa
Kresse
Rucola
Stielmus
Blattläuse (Röhrenläuse)
Spinnmilben
Thripse
Weisse Fliegen (Mottenschildläuse)
Weisslinge
Aufwandmenge: 1.5 l/ha
Wartefrist: 3 Tage
3, 4, 5, 7, 8
G Aubergine
Blattläuse (Röhrenläuse)
Kartoffelkäfer
Spinnmilben
Thripse
Weisse Fliegen (Mottenschildläuse)
Konzentration: 0.25 %
Wartefrist: 3 Tage
3, 4, 9, 10
G Baby-Leaf (Asteraceae)
Blattläuse (Röhrenläuse)
Spinnmilben
Thripse
Weisse Fliegen (Mottenschildläuse)
Aufwandmenge: 1.5 l/ha
Wartefrist: 3 Tage
3, 4, 5, 7, 8
G Baby-Leaf (Brassicaceae)
Blattläuse (Röhrenläuse)
Spinnmilben
Thripse
Weisse Fliegen (Mottenschildläuse)
Weisslinge
Aufwandmenge: 1.5 l/ha
Wartefrist: 3 Tage
3, 4, 5, 7, 8
G Baby-Leaf (Chenopodiaceae)
Blattläuse (Röhrenläuse)
Spinnmilben
Thripse
Weisse Fliegen (Mottenschildläuse)
Aufwandmenge: 1.5 l/ha
Wartefrist: 3 Tage
3, 4, 5, 7, 8
G Bohnen
Karotten
Knoblauch
Knollenfenchel
Knollensellerie
Lauch
Pastinake
Puffbohne
Rande
Rhabarber
Schalotten
Schwarzwurzel
Spargel
Stachys
Stangensellerie
Topinambur
Wurzelpetersilie
Zuckermais
Zwiebeln
Blattläuse (Röhrenläuse)
Spinnmilben
Thripse
Weisse Fliegen (Mottenschildläuse)
Aufwandmenge: 2.5 l/ha
Wartefrist: 3 Tage
3, 4, 6, 10
G Chicorée
Küchenkräuter
Mangold
Nüsslisalat
Portulak
Salate (Asteraceae)
Spinat
Blattläuse (Röhrenläuse)
Spinnmilben
Thripse
Weisse Fliegen (Mottenschildläuse)
Aufwandmenge: 1.5 l/ha
Wartefrist: 3 Tage
3, 4, 5, 7, 8
G Gurken
Paprika
Tomaten
Blattläuse (Röhrenläuse)
Spinnmilben
Thripse
Weisse Fliegen (Mottenschildläuse)
Konzentration: 0.25 %
Aufwandmenge: 2.5 l/ha
Wartefrist: 3 Tage
3, 4, 9, 10
G Kohlarten
Meerrettich
Radies
Rettich
Speisekohlrüben
Blattläuse (Röhrenläuse)
Spinnmilben
Thripse
Weisse Fliegen (Mottenschildläuse)
Weisslinge
Aufwandmenge: 2.5 l/ha
Wartefrist: 3 Tage
3, 4, 6, 10
Z Gewächshaus: Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst)
Gewächshaus: Blumenkulturen und Grünpflanzen
Gewächshaus: Rosen
Blattfressende Raupen
Blattläuse (Röhrenläuse)
Spinnmilben
Thripse
Weisse Fliegen (Mottenschildläuse)
Konzentration: 0.3 %
3, 4
Z Buchsbäume (Buxus)
Buchsbaum-Zünsler
Konzentration: 0.5 %
3, 4, 9, 10, 11


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
  2. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 100 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  3. SPe 8: Gefährlich für Bienen - Darf nur ausserhalb des Bienenfluges am Abend mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen in Kontakt kommen. Anwendung im geschlossenen Gewächshaus sofern keine Bestäuber zugegen sind.
  4. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzbrille oder Visier tragen.
  5. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 2 Punkte reduziert werden.
  6. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  7. Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.
  8. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  9. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  10. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 3 Punkte reduziert werden.
  11. Behandlung mit Rücken- oder Handsprühgerät.


Gefahrenkennzeichnungen:
  • Bewilligt für die nichtberufliche Verwendung.
  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
  • H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
  • H318 Verursacht schwere Augenschäden.
  • H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Signalwort:
  • Gefahr

Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung GHS02 GHS05 GHS08 GHS09
Symbol Kurzkennzeichnung - Hochentzündlich Kurzkennzeichnung - Ätzend Kurzkennzeichnung - Gesundheitsschädigend Kurzkennzeichnung - Gewässergefährdend
Gefahrenbezeichnung Hochentzündlich Ätzend Gesundheitsschädigend Gewässergefährdend


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.