Handelsbezeichnung: Cutril Top (Parallelimport)

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.09.2024)

Produktkategorie: Ausl. Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Bakterizid
Fungizid
Phoenix-Del S.R.L.
I-6507
Packungsbeilagenummer: Herkunftsland: Ausl. Zulassungsnummer:
8769 Italien 12395
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Kupfer (als Tribasisches Kupfersulfat)
14.84 % 190 g/l
SC Suspensionskonzentrat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
B Brombeere
Himbeere
Rutenkrankheiten der Brombeere
Rutenkrankheiten der Himbeere
Konzentration: 0.5 - 1.3 %
Aufwandmenge: 5 - 13 l/ha
Anwendung: Vor der Blüte und nach der Ernte.
1, 2, 3, 4, 5
B Erdbeere
Blattfleckenkrankheiten der Erdbeere
Teilwirkung:
Eckige Blattfleckenkrankheit der Erdbeere
Konzentration: 0.25 - 0.75 %
Aufwandmenge: 2.5 - 7.5 l/ha
Anwendung: Vor der Blüte und nach der Ernte.
1, 4, 6, 7
B Ribes Arten
Blattfallkrankheit der Ribes-Arten
Konzentration: 0.25 - 0.75 %
Aufwandmenge: 2.5 - 7.5 l/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
Anwendung: Unmittelbar nach der Blüte und nach der Ernte.
1, 4, 5, 8
O Kernobst
Schorf des Kernobstes
Konzentration: 0.25 - 0.5 %
Aufwandmenge: 4 - 8 l/ha
Anwendung: Beim Austrieb.
1, 4, 5, 9
O Kernobst
Schorf des Kernobstes
Konzentration: 0.125 - 0.25 %
Aufwandmenge: 2 - 4 l/ha
Anwendung: Vor der Blüte.
1, 4, 5, 9, 10
O Kirsche
Bakterienbrand der Kirsche
Konzentration: 0.5 - 0.75 %
Aufwandmenge: 8 - 12 l/ha
Anwendung: Beim Blattfall.
1, 4, 5, 9, 11
O Steinobst
Kräuselkrankheit des Pfirsichs
Narren- oder Taschenkrankheit der Zwetschge
Schrotschuss
Konzentration: 0.5 - 0.75 %
Aufwandmenge: 8 - 12 l/ha
Anwendung: Beim Austrieb.
1, 4, 5, 9
W Reben
Falscher Mehltau der Rebe
Teilwirkung:
Echter Mehltau der Rebe
Graufäule (Botrytis cinerea)
Nebenwirkung:
Rotbrenner
Konzentration: 0.25 %
Aufwandmenge: 4 l/ha
Anwendung: Nach der Blüte, bis spätestens Mitte August.
4, 5, 12, 13, 14, 15
W Reben
Falscher Mehltau der Rebe
Konzentration: 0.75 %
Aufwandmenge: 12 l/ha
Anwendung: Abschlussbehandlung spätestens Ende August, nur bei starkem Befallsdruck.
4, 5, 13, 15
W Reben
Teilwirkung:
Falscher Mehltau der Rebe
Konzentration: 0.25 %
Aufwandmenge: 4 l/ha
Anwendung: Bis spätestens Ende August.
4, 5, 13, 15
G Aubergine
Tomaten
Alternaria-Dürrfleckenkrankheit
Kraut- und Fruchtfäule
Septoria-Blattfleckenkrankheit der Tomate/Aubergine
Konzentration: 1.3 - 1.8 %
Wartefrist: 3 Tage
1, 4, 16, 17
G Aubergine
Tomaten
Teilwirkung:
Bakterielle Fleckenkrankheit
Bakterielle Tomatenwelke
Konzentration: 1.3 - 1.8 %
Wartefrist: 3 Tage
1, 4, 17
G Bohnen
Teilwirkung:
Bohnenbrand
Fettfleckenkrankheit
Aufwandmenge: 5 l/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
1, 4, 7, 18
G Gurken
Teilwirkung:
Eckige Blattfleckenkrankheit
Falscher Mehltau der Kürbisgewächse
Konzentration: 0.5 %
Aufwandmenge: 5 l/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
1, 4, 17, 18
G Karotten
Alternaria-Möhrenschwärze
Aufwandmenge: 13 - 18 l/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
1, 4, 7, 16
G Knollensellerie
Stangensellerie
Septoria-Blattfleckenkrankheit des Selleries
Aufwandmenge: 13 - 18 l/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
1, 4, 7, 16
G Kohlarten
Teilwirkung:
Adernschwärze
Konzentration: 0.5 %
Aufwandmenge: 5 l/ha
1, 4, 7, 19
G Rande
Cercospora- und Ramularia-Blattfleckenkrankheiten
Aufwandmenge: 13 - 18 l/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
1, 4, 7, 16
G Schwarzwurzel
Weisser Rost der Schwarzwurzel
Aufwandmenge: 13 l/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
1, 4, 7
F Futter- und Zuckerrüben
Cercospora- und Ramularia-Blattfleckenkrankheiten
Aufwandmenge: 5.3 l/ha
Wartefrist: 14 Tage
Anwendung: Stadium 39-49 (BBCH).
1, 4, 7, 20, 21
Z Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst)
Blumenkulturen und Grünpflanzen
Rosen
Blattfleckenpilze
Konzentration: 0.2 - 1 %
1, 4, 17
Z Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst)
Blumenkulturen und Grünpflanzen
Rosen
Falsche Mehltaupilze der Zierpflanzen
Konzentration: 0.2 - 0.6 %
1, 4, 17
Z Begonia
Pelargonien
Bakteriosen
Konzentration: 0.2 %
Anwendung: Prophylaxe.
1, 4, 17
Z Blautanne
Knospensterben der Blautanne
Konzentration: 2.1 %
1, 4, 17
Z Rhododendron
Knospensterben an Rhododendron
Konzentration: 0.2 - 0.6 %
1, 4, 17
Z Rosen
Rindenbrandkrankheit der Rosen
Konzentration: 0.2 %
1, 4, 17
Z Rosen
Rindenbrandkrankheit der Rosen
Konzentration: 1.3 %
Anwendung: Herbst- und Winterspritzung.
1, 4, 17


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Höchstens 4 kg Kupfer-Metall je Hektar und Jahr.
  2. Für Sommerhimbeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium "Erste Blüten bis etwa 50% der Blüten offen" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Für Herbsthimbeeren bezieht sich die Aufwandmenge auf eine Heckenhöhe von 150 - 170 cm sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
  3. Für Brombeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium "Erste Blüten bis etwa 50% der Blüten offen" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
  4. Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
  5. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
  6. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "Vollblüte bis Beginn Rotfärbung der Früchte", 4 Pflanzen pro m² sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
  7. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
  8. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "50 - 90% der Blütenstände mit sichtbaren Früchten" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
  9. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
  10. Als Zusatz zu Netzschwefel.
  11. Nur bei starkem Befall und bei anfälligen Sorten.
  12. Auch für die Luftapplikation.
  13. Maximal 6 kg Kupfer-Metall je Hektar und Jahr; innert 5 aufeinanderfolgender Jahre maximal 20 kg Kupfer-Metall je Hektar (Kupferbilanzierung).
  14. In Tankmischung mit Folpet-haltigen Präparaten.
  15. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M, Nachblüte) und eine Referenzbrühemenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4500 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Laubwandvolumen anzupassen.
  16. In Tankmischung mit organischen Fungiziden genügt die Hälfte der aufgeführten Konzentration.
  17. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
  18. Vorsicht wegen Phytotoxizität!
  19. Nur zur Anzucht von Jungpflanzen.
  20. Behandlungen im Abstand von mindestens 7 Tagen.
  21. Das Laub behandelter Rüben darf nicht an Tiere verfüttert werden.


Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..

Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.