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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Regalis Plus (Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 05.10.2024)
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Bakterizid
Phytoregulator |
BASF Italia SpA
|
I-6113 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
8451 | Italien | 015553 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Prohexadione-Calcium
|
10 %
|
WG Wasserdispergierbares Granulat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
O |
Apfel Birne / Nashi |
Hemmung des Triebwachstums
|
Aufwandmenge: 2.5
kg/ha Anwendung: Stadium 60-75 (BBCH). |
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 |
O |
Kernobst |
Teilwirkung: Feuerbrand |
Aufwandmenge: 2.5
kg/ha Anwendung: Stadium 60-75 (BBCH). |
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 10, 11 |
W |
Reben |
Lockerung des Traubenstielgerüsts
[zur Vorbeugung gegen Graufäule (Botrytis cinerea)] |
Konzentration: 0.15
% Aufwandmenge: 1.8 kg/ha Anwendung: Bei beginnender Blüte: BBCH 61 à 65. |
5, 6, 12, 13, 14, 15, 16 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
- Nicht mit Gibberellin-haltigen Produkten und anderen Ausdünnungspräparaten ausbringen (2 - 3 Tage Abstand zwischen den Behandlungen).
- Nicht mit Ca-Blattdüngern mischen (2 - 3 Tage Abstand zwischen den Behandlungen).
- Durch den Einsatz des Produktes bei Apfel kann es zu einem höheren Fruchtansatz kommen.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Bei einmaliger Behandlung: max. 2.5 kg/ha zwischen Blühbeginn und Ende der Blüte oder max. 1.5 kg/ha zwischen Nachblütefruchtfall und dem Erreichen von 50% der sortentypischen Fruchtgrösse.
- Für alle Anwendungen (Feuerbrand + Hemmung des Triebwachstums): maximal 0.3 kg Prohexadione-Calcium pro Hektar und Jahr.
- Splitbehandlungen möglich.
- Splitbehandlung möglich (angegebene Aufwandmenge entspricht total bewilligter Menge).
- Brühemenge: 500 - 1000 l/ha.
- Maximal 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf eine Behandlung der Traubenzone sowie eine Referenzbrühmenge von 1200 l/ha (Berechnungsgrundlage).
- Behandlung der Traubenzone.
- Risiko von Phytotoxizität und Ertragsminderung. Die Wirkung variiert je nach Dosis, Anwendungszeitpunkt, Brühemenge, klimatischen Bedingungen, Rebsorte und physiologischem Zustand der Pflanze. Die Empfehlungen der Bewilligungsinhaberin sind zu befolgen.
- Keine Tankmischungen mit anderen Produkten.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.