Handelsbezeichnung: Prolectus 50 WG (Parallelimport)

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.12.2024)

Produktkategorie: Ausl. Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Fungizid
Sumitomo Chemical Agro Europe SAS
I-6106
Packungsbeilagenummer: Herkunftsland: Ausl. Zulassungsnummer:
8170 Italien 015549
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Fenpyrazamin
50 %
WG Wasserdispergierbares Granulat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
B Erdbeere
Graufäule (Botrytis cinerea)
Konzentration: 0.12 %
Aufwandmenge: 1.2 kg/ha
Wartefrist: 1 Tage
1, 2
O Aprikose
Fruchtmonilia
Konzentration: 0.075 %
Aufwandmenge: 1.2 kg/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
Anwendung: Anfangs und Ende Blüte, sowie Vorerntebehandlung.
3, 4, 5, 6, 7
O Steinobst
Blüten- und Zweigdürre
Fruchtmonilia
Konzentration: 0.075 %
Aufwandmenge: 1.2 kg/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
Anwendung: Anfangs und Ende Blüte, sowie Vorerntebehandlung.
3, 4, 6, 8
W Reben
Graufäule (Botrytis cinerea)
Aufwandmenge: 1.2 kg/ha
Anwendung: Letzte Behandlung bei Beginn des Farbumschlags, jedoch spätestens Mitte August.
9, 10, 11
G Gewächshaus: Aubergine
Gewächshaus: Gurken
Gewächshaus: Kürbisse mit geniessbarer Schale
Gewächshaus: Paprika
Gewächshaus: Tomaten
Graufäule (Botrytis cinerea)
Konzentration: 0.1 %
Wartefrist: 3 Tage
12
Z Blumenkulturen und Grünpflanzen
Graufäule (Botrytis cinerea)
Konzentration: 0.1 %
2, 13


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "Vollblüte bis Beginn Rotfärbung der Früchte", 4 Pflanzen pro m² sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
  2. SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung dürfen Pflanzenschutzmittel aus der gleichen Wirkstoffgruppe nicht mehr als 2 mal pro Kultur ausgebracht werden.
  3. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
  4. In Obstbaukulturen ohne Regenabdeckung beträgt die Wartefrist 10 Tage.
  5. Luftapplikation.
  6. SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung dürfen Pflanzenschutzmittel aus der gleichen Wirkstoffgruppe nicht mehr als 3 mal pro Parzelle und Jahr ausgebracht werden.
  7. Spe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten.
  8. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  9. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf eine Behandlung der Traubenzone sowie eine Referenzbrühmenge von 1200 l/ha (Berechnungsgrundlage).
  10. SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung dürfen Pflanzenschutzmittel aus der gleichen Wirkstoffgruppe nicht mehr als 1 mal pro Parzelle und Jahr ausgebracht werden.
  11. Keine Behandlung von Tafeltrauben.
  12. SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung dürfen Pflanzenschutzmittel aus der gleichen Wirkstoffgruppe nicht mehr als 3 mal pro Kultur ausgebracht werden.
  13. Nur für Topf- und Containerpflanzen.


Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..

Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.