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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Leimay (Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 07.05.2026)
| Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
|
Fungizid
|
Scam SPA
|
I-6083 |
| Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
| 7730 | Italien | 014406 |
| Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
|
Wirkstoff:
Amisulbrom
|
17.7 %
200 g/l |
SC Suspensionskonzentrat |
| A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
|---|---|---|---|---|
| W |
Reben |
Falscher Mehltau der Rebe
|
Konzentration:
0.0225
% Aufwandmenge: 0.36 l/ha Wartefrist: 4 Woche(n) Anwendung: Luftapplikation. Nach der Blüte, bis spätestens Mitte August. |
1, 2, 3, 4, 5, 7 |
| W |
Reben |
Falscher Mehltau der Rebe
|
Konzentration:
0.0225
% Aufwandmenge: 0.36 l/ha Wartefrist: 4 Woche(n) Anwendung: Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August. |
1, 4, 5, 6, 7, 8 |
| W |
Reben |
Falscher Mehltau der Rebe
|
Konzentration:
0.0225
% Aufwandmenge: 0.36 l/ha Wartefrist: 4 Woche(n) Anwendung: Luftapplikation. Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August. |
1, 2, 4, 5, 7, 9 |
| W |
Reben |
Falscher Mehltau der Rebe
|
Konzentration:
0.0225
% Aufwandmenge: 0.36 l/ha Wartefrist: 4 Woche(n) Anwendung: Nach der Blüte, bis spätestens Mitte August. |
1, 3, 4, 5, 6, 7 |
| F |
Kartoffeln |
Kraut- und Knollenfäule
|
Aufwandmenge:
0.5
l/ha Wartefrist: 2 Woche(n) Anwendung: Erste Behandlung bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis. |
1, 4, 5, 10, 11 |
| F |
Tabak |
Blauschimmel des Tabaks
|
Aufwandmenge:
0.5
l/ha Anwendung: 3 pro Kultur und Jahr. |
1, 4, 5, 11 |
Auflagen und Bemerkungen:
- SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 3 Behandlungen pro Kultur mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr.21 (Quinone inside Inhibitors, QiI).
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen eine unbehandelte Pufferzone von 60 m zu Oberflächengewässern einhalten.
- Nur in Tankmischung mit 0.125% Kocide 2000 oder mit 0.1% Oxycuivre 50.
- SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung, Produkt im Wechsel mit Produkten einsetzen, die keinen Wirkstoff aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 21 (Quinone inside Inhibitors, QiI) enthalten.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M, Nachblüte) und eine Referenzbrühemenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4500 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Laubwandvolumen anzupassen.
- Nur in Tankmischung mit 0.1% Folpet 80 WG oder mit 0.2% Stamina S oder mit 0.1% Alial oder mit 0.1% Alial 80 WG .
- Nur in Tankmischung mit 0.1% Folpet 80 WG oder mit 0.2% Stamina S.
- Bei Frühkartoffeln 1 Woche Wartefrist.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.