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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Revus Top (Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.09.2024)
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Fungizid
|
Syngenta Italia S.P.A.
|
I-5670 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
8213 | Italien | 15633 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Mandipropamid
Wirkstoff: Difenoconazol |
21.8 %
250 g/l 21.8 % 250 g/l |
SC Suspensionskonzentrat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
G |
Tomaten |
Alternaria spp.
Kraut- und Fruchtfäule |
Konzentration: 0.06
% Wartefrist: 3 Tage |
1, 2, 3, 4 |
F |
Kartoffeln |
Alternaria spp.
Kraut- und Knollenfäule |
Aufwandmenge: 0.6
l/ha Wartefrist: 2 Woche(n) |
1, 2, 4, 5, 6 |
F |
Freiland: Tabak |
Alternaria spp.
Blauschimmel des Tabaks |
Aufwandmenge: 0.6
l/ha Wartefrist: 7 Tage Anwendung: Stadium 35-37 (BBCH). |
2, 7, 8, 9, 10 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Behandlungen im Abstand von 7-10 Tagen.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden.
- SPe 1 - Zum Schutz von Bodenorganismen maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Difenoconazol-haltigen Produkten.
- SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 4 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 40 (Carboxylic acid amides, CAA).
- Bei Frühkartoffeln 1 Woche Wartefrist.
- SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 4 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 03 (SSH = Sterolsynthesehemmer = Triazole).
- Bewilligt als geringfügige Verwendung nach Art. 35 PSMV (minor use).
- Maximal 2 Behandlungen pro Kultur im Abstand von mindestens 10 Tagen.
- SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 03 (SSH = Sterolsynthesehemmer = Triazole).
- SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 40.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.