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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung:Lannate 25 WP(Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:14.01.2021)
Bewilligung beendet: Ausverkaufsfrist:01.07.2021,Aufbrauchsfrist:01.07.2022
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Insektizid
|
DuPont de Nemours (Deutschland) GmbH
|
I-5315 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
2108 | Italien | 14894 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff: Methomyl
|
25 % |
WPWasserdispergierbares Pulver |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
G | Aubergine Paprika Tomaten |
Thripse |
Konzentration:0.1 % Wartefrist:3Tage Anwendung:Nur bis Stadium 71 (BBCH). |
1, 2, 3, 4, 5 |
G | Bohnen Erbsen |
Blattfressende Raupen Blattläuse (Röhrenläuse) Thripse |
Aufwandmenge:1kg/ha Wartefrist:14Tage Anwendung:Nur bis Stadium 40 (BBCH). |
1, 2, 3, 4, 5 |
G | Gurken |
Blattfressende Raupen Blattläuse (Röhrenläuse) |
Konzentration:0.1 % Aufwandmenge:1kg/ha Wartefrist:3Tage Anwendung:Nur bis Stadium 71 (BBCH). |
1, 2, 3, 4, 5 |
G | Gewächshaus: Lactuca-Salate |
Blattfressende Raupen Blattläuse (Röhrenläuse) Thripse |
Aufwandmenge:1kg/ha Wartefrist:3Woche(n) |
1, 2, 3, 4, 5 |
G | Gewächshaus: Mangold Gewächshaus: Spinat |
Blattfressende Raupen Blattläuse (Röhrenläuse) Thripse |
Aufwandmenge:1kg/ha Wartefrist:14Tage |
1, 2, 3, 4, 5 |
G | Freiland: Melonen Freiland: Wassermelonen |
Blattfressende Raupen Blattläuse (Röhrenläuse) |
Aufwandmenge:1kg/ha Wartefrist:14Tage Anwendung:Nur bis Stadium 71 (BBCH). |
1, 2, 3, 4, 5 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen des BLW.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
- SPe 8 - Gefährlich für Bienen: Darf nicht mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräutern, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen oder nur im geschlossenen Gewächshaus eingesetzt werden, sofern keine Bestäuber zugegen sind.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Atemschutzmaske (P2) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.