Handelsbezeichnung: Hallig 80 WG (Parallelimport)

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 02.11.2024)

Produktkategorie: Ausl. Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Bakterizid
Fungizid
Helm AG
I-5110
Packungsbeilagenummer: Herkunftsland: Ausl. Zulassungsnummer:
7433 Italien 14052
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Aluminiumfosetyl (Fosetyl-Al)
80 %
WG Wasserdispergierbares Granulat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
B Erdbeere
Lederfäule der Erdbeeren
Konzentration: 0.25 %
Aufwandmenge: 2.5 kg/ha
Wartefrist: 4 Woche(n)
Anwendung: Spritzen.
1, 2, 3
B Erdbeere
Rhizomfäule der Erdbeeren
Rote Wurzelfäule der Erdbeeren
Konzentration: 0.5 %
Aufwandmenge: 5 kg/ha
Anwendung: Giessen oder spritzen.
2, 3, 4, 5
O Birne / Nashi
Teilwirkung:
Birnenblütenbrand
Konzentration: 0.3 %
Aufwandmenge: 4.8 kg/ha
Anwendung: Vom Austrieb bis zum Abblühen. Spritzen.
3, 6, 7
G Kopfsalate
Falscher Mehltau des Salats
Aufwandmenge: 2 kg/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
Anwendung: Spritzen.
3
G Küchenkräuter
Falsche Mehltaupilze der Küchenkräuter
Aufwandmenge: 3 kg/ha
Wartefrist: 21 Tage
Anwendung: Spritzen.
3, 8
G Kürbisgewächse (Cucurbitaceae)
Falscher Mehltau der Kürbisgewächse
Aufwandmenge: 3 kg/ha
Wartefrist: 3 Tage
Anwendung: Spritzen.
3
G Römische Kamille
Falsche Mehltaupilze der Kamille
Aufwandmenge: 3 kg/ha
Wartefrist: 7 Tage
Anwendung: Spritzen.
3, 8
F Hopfen
Falscher Mehltau des Hopfens
Konzentration: 0.25 %
Anwendung: Spritzen. Bis 25-30 cm Kulturhöhe.
3, 7, 9, 11
F Hopfen
Falscher Mehltau des Hopfens
Konzentration: 0.3 %
Anwendung: Ab 30 cm Kulturhöhe. Spritzen.
3, 7, 10, 11
Z Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst)
Blumenkulturen und Grünpflanzen
Rosen
Falsche Mehltaupilze der Zierpflanzen
Krankheiten durch pathogene Bodenpilze
Aufwandmenge: 10 g/m²
Anwendung: Giessen.
3, 12
Z Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst)
Blumenkulturen und Grünpflanzen
Rosen
Falsche Mehltaupilze der Zierpflanzen
Krankheiten durch pathogene Bodenpilze
Konzentration: 0.25 %
Anwendung: Spritzen.
3


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
  2. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "Vollblüte bis Beginn Rotfärbung der Früchte", 4 Pflanzen pro m² sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
  3. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzbrille oder Visier tragen.
  4. Erdbeeren: Anwendung nur vor der Blüte und nach der Ernte.
  5. Maximal 4 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
  6. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
  7. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  8. Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.
  9. Gegen Primärinfektionen.
  10. Gegen Sekundärinfektionen.
  11. Maximal 8 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
  12. Nur für Topf- und Containerpflanzen.


Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..

Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.