Handelsbezeichnung: Flint (Parallelimport)

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.12.2024)

Produktkategorie: Ausl. Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Fungizid
Bayer S.p.A.
I-4593
Packungsbeilagenummer: Herkunftsland: Ausl. Zulassungsnummer:
7150 Italien 11119
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Trifloxystrobin
50 %
WG Wasserdispergierbares Granulat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
B Brombeere
Roste der Brombeere
Rutenkrankheiten der Brombeere
Konzentration: 0.02 %
Aufwandmenge: 200 g/ha
Anwendung: Vor der Blüte und nach der Ernte.
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8
B Erdbeere
Blattfleckenkrankheiten der Erdbeere
Echter Mehltau der Erdbeere
Teilwirkung:
Graufäule (Botrytis cinerea)
Konzentration: 0.03 %
Aufwandmenge: 300 g/ha
Wartefrist: 2 Woche(n)
6, 8, 9, 10, 11, 12, 13
B Heidelbeere
Zweig- und Beerenkrankheit
Teilwirkung:
Graufäule (Botrytis cinerea)
Konzentration: 0.03 %
Aufwandmenge: 300 g/ha
Wartefrist: 2 Woche(n)
1, 3, 6, 7, 8, 13, 14
B Himbeere
Rost der Himbeere
Rutenkrankheiten der Himbeere
Konzentration: 0.02 %
Aufwandmenge: 200 g/ha
Anwendung: Vor der Blüte und nach der Ernte.
1, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 10, 15
B Mini-Kiwi
Colletotrichum-Fruchtfäule
Teilwirkung:
Graufäule (Botrytis cinerea)
Konzentration: 0.04 %
Wartefrist: 2 Woche(n)
1, 3, 6, 7, 8, 13
B Rote Johannisbeere
Schwarze Johannisbeere
Stachelbeere
Echter Mehltau der Ribes-Arten
Konzentration: 0.02 %
Aufwandmenge: 200 g/ha
Wartefrist: 2 Woche(n)
Anwendung: Stadium 11-79 (BBCH).
1, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 14
B Rote Johannisbeere
Schwarze Johannisbeere
Stachelbeere
Mondscheinigkeit
Konzentration: 0.03 %
Aufwandmenge: 300 g/ha
Wartefrist: 2 Woche(n)
1, 3, 6, 7, 8, 13, 14
B Schwarzer Holunder
Beerenkrankheit
Doldenwelke
Teilwirkung:
Graufäule (Botrytis cinerea)
Konzentration: 0.025 %
Wartefrist: 2 Woche(n)
1, 3, 6, 7, 8, 13
B Stachelbeere
Echter Mehltau der Ribes-Arten
Konzentration: 0.03 %
Aufwandmenge: 300 g/ha
Wartefrist: 2 Woche(n)
1, 3, 6, 7, 8, 13, 14
O Apfel
Botryosphaeria obtusa (Black rot)
Konzentration: 0.015 %
Aufwandmenge: 240 g/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
5, 6, 7, 8, 16, 17, 18, 19
O Apfel
Echter Mehltau des Apfels/der Birne
Schorf des Kernobstes
Konzentration: 0.01 %
Aufwandmenge: 160 g/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
6, 7, 8, 16, 17, 18, 19
O Apfel
Birne / Nashi
Lagerkrankheiten [Lentizellenfäulnis, Lentizellenröte, Monilia, Graufäule, Grünfäule]
Lagerschorf des Kernobstes
Konzentration: 0.015 %
Aufwandmenge: 240 g/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
Anwendung: Stadium 76-89 (BBCH).
5, 6, 7, 8, 16, 18, 20, 21
O Aprikose
Blüten- und Zweigdürre
Echter Mehltau der Aprikose
Schrotschuss
Teilwirkung:
Fruchtmonilia
Konzentration: 0.025 %
Aufwandmenge: 400 g/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
3, 5, 6, 7, 8, 16, 18, 25
O Aprikose
Blüten- und Zweigdürre
Echter Mehltau der Aprikose
Schrotschuss
Teilwirkung:
Fruchtmonilia
Konzentration: 0.025 %
Aufwandmenge: 400 g/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
3, 5, 6, 8, 16, 22, 23, 24, 25
O Birne / Nashi
Birnengitterrost
Echter Mehltau des Apfels/der Birne
Schorf des Kernobstes
Konzentration: 0.01 %
Aufwandmenge: 160 g/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
6, 7, 8, 16, 17, 18, 19
O Kirsche
Bitterfäule der Kirsche
Fruchtmonilia
Konzentration: 0.0175 %
Aufwandmenge: 280 g/ha
Wartefrist: 2 Woche(n)
3, 5, 6, 7, 8, 16, 18, 25, 26
O Kirsche
Bitterfäule der Kirsche
Blüten- und Zweigdürre
Fruchtmonilia
Schrotschuss
Sprühfleckenkrankheit der Kirsche
Konzentration: 0.025 %
Aufwandmenge: 400 g/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
3, 5, 6, 7, 8, 16, 18, 25
O Pfirsich / Nektarine
Blüten- und Zweigdürre
Echter Mehltau des Pfirsichs
Schrotschuss
Teilwirkung:
Fruchtmonilia
Konzentration: 0.025 %
Aufwandmenge: 400 g/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
3, 5, 6, 7, 8, 16, 18, 25
O Quitte
Blattbräune der Quitte
Echter Mehltau der Quitte
Echter Mehltau des Apfels/der Birne
Konzentration: 0.01 %
Aufwandmenge: 160 g/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
6, 7, 8, 16, 17, 18, 19
O Quitte
Lagerkrankheiten [Lentizellenfäulnis, Lentizellenröte, Monilia, Graufäule, Grünfäule]
Konzentration: 0.015 %
Aufwandmenge: 240 g/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
Anwendung: Stadium 76-89 (BBCH).
5, 6, 7, 8, 16, 18, 20, 21
O Zwetschge / Pflaume
Blüten- und Zweigdürre
Rost der Zwetschge
Schrotschuss
Teilwirkung:
Fruchtmonilia
Konzentration: 0.025 %
Aufwandmenge: 400 g/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
3, 5, 6, 7, 8, 16, 18, 25
W Reben
Falscher Mehltau der Rebe
Rotbrenner
Schwarzfäule der Rebe
Schwarzfleckenkrankheit der Rebe
Teilwirkung:
Graufäule (Botrytis cinerea)
Konzentration: 0.015 %
Aufwandmenge: 240 g/ha
Anwendung: Vom 3-Blattstadium bis spätestens Mitte August.
5, 6, 8, 22, 23, 24, 27, 28, 29
W Reben
Falscher Mehltau der Rebe
Graufäule (Botrytis cinerea)
Rotbrenner
Schwarzfäule der Rebe
Schwarzfleckenkrankheit der Rebe
Konzentration: 0.025 %
Aufwandmenge: 400 g/ha
Anwendung: Ab Blüte bis spätestens Mitte August.
1, 3, 7, 8, 13, 28, 29, 30
W Reben
Falscher Mehltau der Rebe
Rotbrenner
Schwarzfäule der Rebe
Schwarzfleckenkrankheit der Rebe
Teilwirkung:
Graufäule (Botrytis cinerea)
Konzentration: 0.015 %
Aufwandmenge: 240 g/ha
Anwendung: Vom 3-Blattstadium bis spätestens Mitte August.
1, 3, 5, 6, 7, 8, 28, 29
G Freiland: Baby-Leaf (Asteraceae)
Graufäule (Botrytis cinerea)
Sclerotinia-Fäule
Aufwandmenge: 400 g/ha
Wartefrist: 2 Woche(n)
Anwendung: Ab Befallsbeginn.
1, 6, 13, 31, 32, 33
G Gewächshaus: Baby-Leaf (Asteraceae)
Graufäule (Botrytis cinerea)
Sclerotinia-Fäule
Aufwandmenge: 400 g/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
Anwendung: Ab Befallsbeginn.
6, 10, 31, 32, 33
G Blattkohle
Blumenkohle
Kopfkohle
Rosenkohl
Alternaria-Kohlschwärze
Blattfleckenpilze
Wurzelhals- und Stengelfäule
Teilwirkung:
Falscher Mehltau der Kreuzblütengewächse
Aufwandmenge: 400 g/ha
Wartefrist: 1 Woche(n)
1, 6, 10, 13, 31, 32, 33
G Gewächshaus: Bohnen mit Hülsen
Brennfleckenkrankheit der Bohne
Rost der Bohne
Konzentration: 0.04 %
Aufwandmenge: 400 g/ha
Wartefrist: 3 Tage
Anwendung: Bei Befallsbeginn oder bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Stadium 13-79 (BBCH).
4, 6, 8, 10, 34
G Chicorée
Alternaria spp.
Aufwandmenge: 400 g/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
1, 6, 13, 31, 32, 33
G Freiland: Gurken
Freiland: Kürbisse mit geniessbarer Schale
Echter Mehltau der Kürbisgewächse
Gummistengelkrankheit
Konzentration: 0.04 %
Aufwandmenge: 400 g/ha
Wartefrist: 3 Tage
Anwendung: Ab Befallsbeginn.
1, 6, 13, 31, 32
G Gewächshaus: Gurken
Gewächshaus: Kürbisse mit geniessbarer Schale
Echter Mehltau der Kürbisgewächse
Gummistengelkrankheit
Konzentration: 0.05 %
Aufwandmenge: 500 g/ha
Wartefrist: 3 Tage
Anwendung: Ab Befallsbeginn.
6, 10, 32, 35
G Karotten
Alternaria-Möhrenschwärze
Echter Mehltau der Möhre
Aufwandmenge: 400 g/ha
Wartefrist: 1 Woche(n)
1, 6, 10, 13, 31, 32, 36
G Knollensellerie
Septoria-Blattfleckenkrankheit des Selleries
Aufwandmenge: 400 g/ha
Wartefrist: 2 Woche(n)
1, 6, 10, 13, 31, 32, 36
G Lauch
Alternaria spp.
Lauchrost
Papierfleckenkrankheit des Lauchs
Samtfleckenkrankheit der Zwiebelgewächse
Aufwandmenge: 400 g/ha
Wartefrist: 2 Woche(n)
Anwendung: Bei Befallsbeginn oder bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Stadium 41-49 (BBCH).
1, 4, 6, 13, 31, 37
G Freiland: Melonen
Freiland: Ölkürbisse
Freiland: Speisekürbisse (ungeniessbare Schale)
Freiland: Wassermelonen
Echter Mehltau der Kürbisgewächse
Gummistengelkrankheit
Aufwandmenge: 250 g/ha
Wartefrist: 3 Tage
Anwendung: Ab Befallsbeginn.
5, 6, 11, 31, 32
G Gewächshaus: Melonen
Gewächshaus: Ölkürbisse
Gewächshaus: Speisekürbisse (ungeniessbare Schale)
Gewächshaus: Wassermelonen
Echter Mehltau der Kürbisgewächse
Gummistengelkrankheit
Aufwandmenge: 250 g/ha
Wartefrist: 3 Tage
Anwendung: Ab Befallsbeginn.
6, 10, 32, 35
G Freiland: Salate (Asteraceae)
Graufäule (Botrytis cinerea)
Sclerotinia-Fäule
Aufwandmenge: 400 g/ha
Wartefrist: 2 Woche(n)
Anwendung: Ab Befallsbeginn.
1, 6, 13, 31, 32, 33
G Gewächshaus: Salate (Asteraceae)
Graufäule (Botrytis cinerea)
Sclerotinia-Fäule
Aufwandmenge: 400 g/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
Anwendung: Ab Befallsbeginn.
6, 10, 31, 32, 33
G Stangensellerie
Septoria-Blattfleckenkrankheit des Selleries
Aufwandmenge: 400 g/ha
Wartefrist: 1 Woche(n)
1, 6, 10, 13, 31, 32, 36
F Hopfen
Echter Mehltau des Hopfens
Konzentration: 0.012 %
Wartefrist: 2 Woche(n)
6, 7, 8, 13, 18, 38, 39
F Kartoffeln
Alternaria-Dürrfleckenkrankheit
Aufwandmenge: 250 g/ha
Wartefrist: 2 Woche(n)
5, 6, 11, 31, 32, 40
Z Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst)
Blattfleckenpilze
Echte Mehltaupilze der Zierpflanzen
Falsche Mehltaupilze der Zierpflanzen
Rostpilze der Zierpflanzen
Sternrusstau der Rosen
Teilwirkung:
Graufäule (Botrytis cinerea)
Konzentration: 0.025 %
3, 6, 7, 8, 10, 13, 18
Z Blumenkulturen und Grünpflanzen
Blattfleckenpilze
Echte Mehltaupilze der Zierpflanzen
Falsche Mehltaupilze der Zierpflanzen
Rostpilze der Zierpflanzen
Teilwirkung:
Graufäule (Botrytis cinerea)
Konzentration: 0.04 %
1, 6, 8, 10, 12, 13, 36
Z Rosen
Blattfleckenkrankheit
Echter Mehltau der Rosen
Falscher Mehltau der Rosen
Rost der Rose
Sternrusstau der Rosen
Teilwirkung:
Graufäule (Botrytis cinerea)
Konzentration: 0.04 %
1, 3, 5, 6, 7, 8, 10
Z Zier- und Sportrasen
Echter Mehltau der Gräser
Helminthosporium-Krankheiten
Rasenanthracnose
Rhynchosporium-Blattflecken des Rasens
Rost der Gräser
Rotfadenkrankheit des Rasens
Sommerflecken
Talerfleckenkrankheit (Dollarfleckenkrankheit)
Aufwandmenge: 500 g/ha
1, 3, 8, 13, 41, 42
Z Zierkürbis
Echter Mehltau der Kürbisgewächse
Gummistengelkrankheit
Aufwandmenge: 400 g/ha
Anwendung: Ab Befallsbeginn.
1, 6, 8, 10, 13, 32


Auflagen und Bemerkungen:
  1. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  2. Für Brombeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium "Erste Blüten bis etwa 50% der Blüten offen" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
  3. SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung dürfen Pflanzenschutzmittel mit einem Wirkstoff der Gruppe der QoI (Quinone outside Inhibitors) nicht mehr als 3 Mal pro Parzelle und Jahr ausgebracht werden.
  4. Bewilligt als geringfügige Verwendung nach Art. 35 PSMV (minor use).
  5. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden.
  6. Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: Schutzhandschuhe + Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
  7. Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  8. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
  9. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "Vollblüte bis Beginn Rotfärbung der Früchte", 4 Pflanzen pro m² sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
  10. Bei Anwendung im Gewächshaus ist dieses vor dem Wiederbetreten gründlich zu lüften.
  11. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  12. SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung dürfen Pflanzenschutzmittel mit einem Wirkstoff der Gruppe der QoI (Quinone outside Inhibitors) nicht mehr als 3 Mal pro Kultur und Jahr ausgebracht werden.
  13. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 2 Punkte reduziert werden.
  14. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "50 - 90% der Blütenstände mit sichtbaren Früchten" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
  15. Für Sommerhimbeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium "Erste Blüten bis etwa 50% der Blüten offen" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Für Herbsthimbeeren bezieht sich die Aufwandmenge auf eine Heckenhöhe von 150 - 170 cm sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
  16. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
  17. Nur in Tankmischung mit Captan 0.125%.
  18. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  19. SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung dürfen Pflanzenschutzmittel mit einen Wirkstoff der Gruppe der QoI (Quinone outside Inhibitors) nicht mehr als 4 Mal pro Jahr ausgebracht werden, wovon höchstens 2 aufeinander folgende Behandlungen erlaubt sind.
  20. Nur in Tankmischung mit Captan 80 (0.125%) oder Folpet 80 (0.1%).
  21. SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal eine Anwendung in dieser Indikation. Pflanzenschutzmittel mit einem Wirkstoff der Gruppe der QoI (Quinone outside Inhibitors) dürfen nicht mehr als 4 Mal pro Jahr ausgebracht werden.
  22. Luftapplikation.
  23. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 60 m zu Oberflächengewässern einhalten.
  24. Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 30 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten.
  25. SPe 1 - Zum Schutz von Grundwasser maximal 3 Anwendungen pro Parzelle und Jahr mit einem Trifloxystrobin-haltigen Produkt, davon maximal 1 Anwendung im Herbst.
  26. Nur in Tankmischung mit 0.0175% Moon Privilege.
  27. Maximal 2 Luftapplikationen pro Jahr.
  28. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M, Nachblüte) und eine Referenzbrühemenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4500 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Laubwandvolumen anzupassen.
  29. Nur in Tankmischung mit Folpet 80 WDG 0.125% (W 5012) oder Melody combi 0.15% (W 6070) oder Cyrano 0.2% (W 6219).
  30. Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen sind frühestens 24 Stunden nach Ausbringung möglich. Dabei sind Schutzhandschuhe + Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) zu tragen.
  31. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen.
  32. SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung dürfen Pflanzenschutzmittel mit einem Wirkstoff der Gruppe der QoI (Quinone outside Inhibitors) nicht mehr als 3 Mal pro Kultur ausgebracht werden.
  33. SPe 1 - Zum Schutz des Grundwassers maximal 2 Anwendungen mit Trifloxystrobin-haltigen Produkten pro Kultur und Jahr.
  34. Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
  35. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
  36. Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.
  37. SPe 1 - Zum Schutz des Grundwassers maximal 1 Anwendung mit einem Trifloxystrobin-haltigen Produkt pro Kultur und Jahr.
  38. SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  39. SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung dürfen Pflanzenschutzmittel mit einem Wirkstoff der Gruppe der QoI (Quinone outside Inhibitors) nicht mehr als 2 Mal pro Parzelle und Jahr ausgebracht werden
  40. Behandlung bei vollem Krautwachstum.
  41. Sicherstellen, dass der behandelte Rasen bis zum nächsten Schnitt (inklusive Entfernung Schnittgut) nur mit langärmeligen Hemd + langen Hosen betreten wird.
  42. SPe 3: Zum Schutz von wildlebenden Säugern max. 1 Anwendung pro Parzelle und Jahr mit einem Trifloxystrobin-haltigen Produkt.


Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..

Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
  • SPe 2 Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S2 und Sh) ausbringen.


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.