Handelsbezeichnung: Proplant (Parallelimport)

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.04.2024)

Produktkategorie: Ausl. Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Fungizid
Arysta Lifescience Benelux SPRL
I-3811
Packungsbeilagenummer: Herkunftsland: Ausl. Zulassungsnummer:
9291 Italien 9306
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Propamocarb
55.7 % 605 g/l
[als 66.5 % Propamocarb-Hydrochlorid (722 g/L)]
SL Wasserlösliches Konzentrat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
G Gewächshaus: Aubergine
Gewächshaus: Gurken
Gewächshaus: Kürbisse mit geniessbarer Schale
Gewächshaus: Melonen
Gewächshaus: Paprika
Gewächshaus: Tomaten
Gewächshaus: Wassermelonen
Wurzelfäulen
Aufwandmenge: 2 l/ha
Anwendung: Tröpfchenbewässerung
1, 2, 3, 4
G Chicorée
Phytophthora cryptogea
Aufwandmenge: 12.5 ml/hl Nährlösung
Anwendung: Zu Beginn der Treiberei. Zugabe zur Nährlösung
4, 5, 7
G Chicorée
Phytophthora cryptogea
Konzentration: 0.3 %
Aufwandmenge: 30 ml in 10 l Wasser/m2
Anwendung: Überbrausen.
4, 5, 6, 8
G Gurken
Kürbisse mit geniessbarer Schale
Melonen
Wassermelonen
Falscher Mehltau der Kürbisgewächse
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wartefrist: 5 Tage
Anwendung: Spritzen.
4, 8, 9, 10
G Gurken [Aussaaten, Saaterde]
Kopfsalate [Aussaaten, Saaterde]
Keimlingskrankheiten [Pythium]
Konzentration: 0.25 %
Aufwandmenge: 5 - 10 ml/m²
Anwendung: Überbrausen.
4, 8
G Gurken [Jungpflanzen]
Kopfsalate [Jungpflanzen]
Keimlingskrankheiten [Pythium]
Konzentration: 0.1 %
Aufwandmenge: 7.5 - 10 ml/m²
Anwendung: Nach dem Pikieren; giessen.
4, 8
G Gewächshaus: Gurken [Saatgut]
Gewächshaus: Kopfsalate [Saatgut]
Keimlingskrankheiten [Pythium]
Aufwandmenge: 10 ml/kg Saatgut
Anwendung: Beizung unverdünnt.
11, 12, 13
G Kopfsalate
Falscher Mehltau des Salats
Aufwandmenge: 0.6 - 1.5 l/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
Anwendung: Spritzen.
4, 8, 10
Z Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst)
Blumenkulturen und Grünpflanzen
Falsche Mehltaupilze der Zierpflanzen
Konzentration: 0.2 %
Anwendung: Spritzen.
4, 8
Z Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst)
Blumenkulturen und Grünpflanzen
Rosen
Krankheiten durch pathogene Bodenpilze
Konzentration: 0.15 - 0.25 %
Anwendung: Giessen.
4, 8
Z Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst)
Blumenkulturen und Grünpflanzen
Rosen
Zier- und Sportrasen
Krankheiten durch pathogene Bodenpilze
Konzentration: 0.15 - 0.25 %
Anwendung: Spritzen.
4, 8
Z Blumenzwiebeln und Blumenknollen
Krankheiten durch pathogene Bodenpilze
Konzentration: 0.3 %
Anwendung: Tauchen.
11, 14, 15
Z Rosen
Falscher Mehltau der Rosen
Konzentration: 0.2 %
Anwendung: Spritzen.
4, 8


Auflagen und Bemerkungen:
  1. 1-2 Behandlungen pro Kultur.
  2. Erste Behandlung als Zugabe zur Nährlösung direkt nach dem Pflanzen. Zweite Behandlung nach 7-10 Tagen.
  3. Bei der Behandlung ist der Rückfluss der Nährlösung ins Bewässerungssystem zu vermeiden.
  4. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen.
  5. Maximal 1 Behandlung.
  6. Die Wurzeln vor dem Antreiben besprühen. Falls diese Behandlung durchgeführt wird, darf keine weitere Zugabe zur Lösung erfolgen.
  7. Nur als Zugabe zur Nährlösung.
  8. Bei Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen bis 48 Stunden nach Anwendung des Mittels Schutzhandschuhe zu tragen.
  9. Behandlungen im Abstand von 7-10 Tagen.
  10. Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.
  11. Beim Beizvorgang sind Schutzhandschuhe und ein Schutzanzug zu tragen.
  12. Die Etiketten von Säcken mit behandeltem Saatgut sind mit folgenden Angaben zu versehen: - Gebeiztes Saatgut. Nicht einnehmen! Überreste dürfen (auch gewaschen) nicht als Futter oder Lebensmittel verwendet werden. - Die Handelsbezeichnung, Wirkstoff(e), sowie die Sicherheitshinweise des Saatbeizmittels.
  13. Die Etiketten von Säcken mit behandeltem Saatgut sind mit folgender Angabe zu versehen: "Öffnen der Saatgutsäcke und Beladen der Sämaschine nur mit Schutzhandschuhen. Entwicklung und Einatmen von Staub vermeiden."
  14. Die Etiketten von Säcken mit behandeltem Saatgut sind mit folgenden Angaben zu versehen: "Bei der Handhabung des behandelten Saatguts sind Schutzhandschuhe und ein Schutzanzug zu tragen. Beim Öffnen der Saatgutsäcke und beim Beladen der Sämaschine ist Staubentwicklung zu vermeiden."
  15. Die Etiketten von Verpackungen mit behandeltem Pflanzgut sind mit folgenden Angaben zu versehen: - Gebeiztes Pflanzgut. Nicht einnehmen! Überreste dürfen (auch gewaschen) nicht als Futter oder Lebensmittel verwendet werden. - Die Handelsbezeichnung, Wirkstoff(e), sowie die Sicherheitshinweise des Saatbeizmittels. - Zum Schutz von Vögeln und wildlebenden Säugetieren muss das behandelte Pflanzgut vollständig in den Boden eingearbeitet werden; es ist sicherzustellen, dass das behandelte Pflanzgut auch am Ende der Saatreihen vollständig in den Boden eingearbeitet ist. - Zum Schutz von Vögeln und wildlebenden Säugetieren muss verschüttetes Pflanzgut beseitigt werden.


Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..

Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.