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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Pitstop (Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.09.2024)
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Fungizid
|
Arysta Lifescience Benelux SPRL
|
I-3804 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
9291 | Italien | 11626 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Propamocarb
|
55.7 %
605 g/l [als 66.5 % Propamocarb-Hydrochlorid (722 g/L)] |
SL Wasserlösliches Konzentrat |
Auflagen und Bemerkungen:
- 1-2 Behandlungen pro Kultur.
- Erste Behandlung als Zugabe zur Nährlösung direkt nach dem Pflanzen. Zweite Behandlung nach 7-10 Tagen.
- Bei der Behandlung ist der Rückfluss der Nährlösung ins Bewässerungssystem zu vermeiden.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen.
- Maximal 1 Behandlung.
- Die Wurzeln vor dem Antreiben besprühen. Falls diese Behandlung durchgeführt wird, darf keine weitere Zugabe zur Lösung erfolgen.
- Nur als Zugabe zur Nährlösung.
- Bei Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen bis 48 Stunden nach Anwendung des Mittels Schutzhandschuhe zu tragen.
- Behandlungen im Abstand von 7-10 Tagen.
- Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.
- Beim Beizvorgang sind Schutzhandschuhe und ein Schutzanzug zu tragen.
- Die Etiketten von Säcken mit behandeltem Saatgut sind mit folgenden Angaben zu versehen: - Gebeiztes Saatgut. Nicht einnehmen! Überreste dürfen (auch gewaschen) nicht als Futter oder Lebensmittel verwendet werden. - Die Handelsbezeichnung, Wirkstoff(e), sowie die Sicherheitshinweise des Saatbeizmittels.
- Die Etiketten von Säcken mit behandeltem Saatgut sind mit folgender Angabe zu versehen: "Öffnen der Saatgutsäcke und Beladen der Sämaschine nur mit Schutzhandschuhen. Entwicklung und Einatmen von Staub vermeiden."
- Die Etiketten von Säcken mit behandeltem Saatgut sind mit folgenden Angaben zu versehen: "Bei der Handhabung des behandelten Saatguts sind Schutzhandschuhe und ein Schutzanzug zu tragen. Beim Öffnen der Saatgutsäcke und beim Beladen der Sämaschine ist Staubentwicklung zu vermeiden."
- Die Etiketten von Verpackungen mit behandeltem Pflanzgut sind mit folgenden Angaben zu versehen: - Gebeiztes Pflanzgut. Nicht einnehmen! Überreste dürfen (auch gewaschen) nicht als Futter oder Lebensmittel verwendet werden. - Die Handelsbezeichnung, Wirkstoff(e), sowie die Sicherheitshinweise des Saatbeizmittels. - Zum Schutz von Vögeln und wildlebenden Säugetieren muss das behandelte Pflanzgut vollständig in den Boden eingearbeitet werden; es ist sicherzustellen, dass das behandelte Pflanzgut auch am Ende der Saatreihen vollständig in den Boden eingearbeitet ist. - Zum Schutz von Vögeln und wildlebenden Säugetieren muss verschüttetes Pflanzgut beseitigt werden.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.