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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Gardian (Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.09.2024)
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Fungizid
|
Syngenta France SAS
|
F-7180 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
4996 | Frankreich | 9600229 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Fenpropidin
|
81.8 %
750 g/l |
EC Emulsionskonzentrat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
W |
Reben |
Echter Mehltau der Rebe
|
Konzentration: 0.025
% Aufwandmenge: 0.4 l/ha Anwendung: Nach der Blüte, bis spätestens Mitte August. |
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 |
F |
Gerste |
Echter Mehltau des Getreides
Zwergrost der Gerste |
Aufwandmenge: 0.3
- 0.5
l/ha Wartefrist: 4 Woche(n) Anwendung: Stadium 31-51 (BBCH). |
2, 7, 8, 9, 10 |
F |
Gerste |
Echter Mehltau des Getreides
Teilwirkung: Zwergrost der Gerste |
Aufwandmenge: 0.75
l/ha Wartefrist: 4 Woche(n) Anwendung: Stadium 31-51 (BBCH). |
2, 7, 9, 10 |
F |
Triticale |
Echter Mehltau des Getreides
Teilwirkung: Septoria-Blattdürre (S. tritici oder S. nodorum) |
Aufwandmenge: 0.3
- 0.5
l/ha Wartefrist: 4 Woche(n) Anwendung: Stadium 31-61 (BBCH). |
2, 7, 8, 9, 10 |
F |
Triticale |
Echter Mehltau des Getreides
Teilwirkung: Septoria-Blattdürre (S. tritici oder S. nodorum) |
Aufwandmenge: 0.75
l/ha Wartefrist: 4 Woche(n) Anwendung: Stadium 31-61 (BBCH). |
2, 7, 9, 10 |
F |
Weizen |
Braunrost
Echter Mehltau des Getreides |
Aufwandmenge: 0.3
- 0.5
l/ha Wartefrist: 4 Woche(n) Anwendung: Stadium 31-61 (BBCH). |
2, 7, 8, 9, 10 |
F |
Weizen |
Echter Mehltau des Getreides
Teilwirkung: Braunrost |
Aufwandmenge: 0.75
l/ha Wartefrist: 4 Woche(n) Anwendung: Stadium 31-61 (BBCH). |
2, 7, 9, 10 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Maximal 4 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
- Im Spritztank bei laufendem Rührwerk anwenden. Bei Spritzgeräten ohne Rührwerk Brühe regelmässig schütteln/rühren.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M, Nachblüte) und eine Referenzbrühemenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4500 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Laubwandvolumen anzupassen.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 100 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
- Keine Behandlung von Tafeltrauben und von Trauben für die Traubensaftproduktion.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille + Atemschutzmaske (A2) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- In Tankmischung mit breit wirkendem Getreide-Fungizid.
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.