Handelsbezeichnung: Extralugec SR (Parallelimport)

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 09.11.2024)

Produktkategorie: Ausl. Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Molluskizid
Phyteurop S.A.
F-7130
Packungsbeilagenummer: Herkunftsland: Ausl. Zulassungsnummer:
4595 Frankreich 9000753
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Metaldehyd
5 %
RB Fertigköder
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
O Obstbau allg.
Ackerschnecken/Deroceras Arten
Wegschnecken/Arion Arten
Aufwandmenge: 5 - 7 kg/ha
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7
W Reben
Ackerschnecken/Deroceras Arten
Wegschnecken/Arion Arten
Aufwandmenge: 5 - 7 kg/ha
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7
G Gemüsebau allg.
Ackerschnecken/Deroceras Arten
Wegschnecken/Arion Arten
Aufwandmenge: 5 - 7 kg/ha
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7
F Feldbau allg.
Ackerschnecken/Deroceras Arten
Wegschnecken/Arion Arten
Aufwandmenge: 5 - 7 kg/ha
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7
Z Zierpflanzen allg.
Ackerschnecken/Deroceras Arten
Wegschnecken/Arion Arten
Aufwandmenge: 5 - 7 kg/ha
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Auf den Boden zu streuen. Keine essbaren Pflanzenteile bestreuen.
  2. Befüllen der Maschinen mit dem Granulat: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen des Granulats: Schutzhandschuhe tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
  3. Das Zeitintervall zwischen zwei aufeinanderfolgenden Behandlungen beträgt mindestens 14 Tage.
  4. Zum Schutz von wildlebenden Säugern und Vögeln Produkt nicht in Häufchen auslegen. Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
  5. Mittel ist giftig für Haustiere. Haustiere von Produktpackungen fernhalten.
  6. Zum Schutz von wildlebenden Säugern und Vögeln nicht mehr als 700 g des Wirkstoffes Metaldehyd pro ha auf derselben Parzelle innerhalb eines Jahres anwenden.
  7. Befristete Haltbarkeit (Verfallsdatum auf Gebinde) beachten.


Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..

Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.