Handelsbezeichnung: Bocage Xpert (Parallelimport)

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.12.2024)

Produktkategorie: Ausl. Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Herbizid
Bayer CropScience SA
F-6696
Packungsbeilagenummer: Herkunftsland: Ausl. Zulassungsnummer:
8264 Frankreich 2140199
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Amidosulfuron
Wirkstoff: Mesosulfuron-methyl
Wirkstoff: Iodosulfuron-methyl-Natrium
5 %
3 %
1 %
WG Wasserdispergierbares Granulat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
F Hartweizen
Triticale
Weichweizen
Dicotyledonen (Unkräuter)
Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 0.3 - 0.4 kg/ha
Anwendung: Stadium 20-32 (BBCH). Im Frühjahr.
1, 2, 3, 4
F Roggen
Triticale
Weizen
Dicotyledonen (Unkräuter)
Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 0.2 kg/ha
Anwendung: Im Frühjahr. Stadium 20-32 (BBCH).
1, 2, 3, 5


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Tankmischung mit Netz- und Haftmittel gemäss den Angaben der Bewilligungsinhaberin.
  2. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen.
  3. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden.
  4. SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  5. SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.


Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..

Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.