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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Cuadro NT (Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.09.2024)
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Phytoregulator
|
Cheminova A/S
|
F-6684 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
8545 | Frankreich | 2170354 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Trinexapac-ethyl
|
24.7 %
250 g/l |
EC Emulsionskonzentrat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
F |
Gerste |
Erhöhung der Standfestigkeit
|
Aufwandmenge: 0.3
- 0.6
l/ha Anwendung: Frühjahr, Nachauflauf (BBCH 31-33) |
1, 2, 4 |
F |
Gerste |
Erhöhung der Standfestigkeit
|
Aufwandmenge: 0.8
- 1
l/ha Anwendung: Frühjahr, Nachauflauf (BBCH 31-37) |
1, 2, 3 |
F |
Grasbestände zur Saatgutproduktion |
Erhöhung der Standfestigkeit
|
Aufwandmenge: 0.8
l/ha Anwendung: Frühjahr, Nachauflauf (BBCH 31-37) |
1, 2 |
F |
Hafer Roggen |
Erhöhung der Standfestigkeit
|
Aufwandmenge: 0.4
- 0.6
l/ha Anwendung: Frühjahr, Nachauflauf (BBCH 32-37) |
1, 2 |
F |
Korn (Dinkel) |
Erhöhung der Standfestigkeit
|
Aufwandmenge: 0.4
- 1
l/ha Anwendung: Frühjahr, Nachauflauf (BBCH 31-37) |
1, 2 |
F |
Triticale |
Erhöhung der Standfestigkeit
|
Aufwandmenge: 0.6
- 0.8
l/ha Anwendung: Frühjahr, Nachauflauf (BBCH 31-37) |
1, 2 |
F |
Weizen |
Erhöhung der Standfestigkeit
|
Aufwandmenge: 0.4
- 0.6
l/ha Anwendung: Frühjahr, Nachauflauf (BBCH 31-37) |
1, 2, 5 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur und Jahr.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen.
- Behandlung von im Herbst gesäten Kulturen.
- Behandlung von im Frühling gesäten Kulturen.
- Sommerweizen: nur BBCH 31-32
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.