Handelsbezeichnung: Ampexio (Parallelimport)

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.04.2024)

Produktkategorie: Ausl. Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Fungizid
Syngenta France SAS
F-6675
Packungsbeilagenummer: Herkunftsland: Ausl. Zulassungsnummer:
8559 Frankreich 2171119
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Mandipropamid
Wirkstoff: Zoxamid
25 %
24 %
WG Wasserdispergierbares Granulat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
W Reben
Falscher Mehltau der Rebe
Konzentration: 0.0375 %
Aufwandmenge: 0.6 kg/ha
Anwendung: Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August.
1, 3, 4, 5, 6, 7, 8
W Reben
Falscher Mehltau der Rebe
Konzentration: 0.0375 %
Aufwandmenge: 0.6 kg/ha
Anwendung: Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August.
1, 2, 4, 6, 7, 8


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Nicht mehr als 2 aufeinander folgende Behandlungen.
  2. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  3. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen eine unbehandelte Pufferzone von 60 m zu Oberflächengewässern einhalten.
  4. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M, Nachblüte) und eine Referenzbrühemenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4500 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Laubwandvolumen anzupassen.
  5. Luftapplikation.
  6. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen.
  7. SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung darf dieses oder irgendein anderes Produkt, welches einen Wirkstoff aus der Wirkstoffgruppe der CAA (Carboxylic acid amides) oder Zoxamid enthält, nicht mehr als 3 mal pro Parzelle und Jahr ausgebracht werden.
  8. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 2 Punkte reduziert werden.


Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..

Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.