Handelsbezeichnung: Karachi (Parallelimport)

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.04.2024)

Produktkategorie: Ausl. Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Herbizid
HMWC SARL
F-6438
Packungsbeilagenummer: Herkunftsland: Ausl. Zulassungsnummer:
6922 Frankreich 2150050
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Flazasulfuron
25 %
WG Wasserdispergierbares Granulat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
B Heidelbeere
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Schachtelhalme (Equisetaceae)
Aufwandmenge: 0.2 kg/ha
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8
W Reben
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 0.08 - 0.2 kg/ha
Anwendung: Während der Vegetationsperiode.
1, 2, 3, 4, 5, 7, 8
W Reben
Schachtelhalme (Equisetaceae)
Aufwandmenge: 0.2 kg/ha
Anwendung: Juli, August.
1, 2, 3, 4, 5, 7, 8
Z Weihnachtsbäume
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 0.2 kg/ha
2, 3, 4, 7, 8, 9, 10


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Ab 4. Standjahr.
  2. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
  3. Keine Behandlung mit Hand- oder Rückenspritze.
  4. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  5. Mit Netzmittelzusatz gemäss Firmenangaben.
  6. Nacherntebehandlung.
  7. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 2 Punkte reduziert werden.
  8. SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  9. Maximal 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr.
  10. Vor dem Austrieb ist eine Behandlung direkt auf die Kultur möglich. Nach dem Austrieb nur zwischen den Reihen behandeln.


Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..

Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.