Handelsbezeichnung: Tambourin (Parallelimport)

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.04.2024)

Produktkategorie: Ausl. Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Fungizid
HMWC SARL
F-6431
Packungsbeilagenummer: Herkunftsland: Ausl. Zulassungsnummer:
7836 Frankreich 2140137
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Cymoxanil
45 %
WG Wasserdispergierbares Granulat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
G Kopfsalate
Falscher Mehltau des Salats
Aufwandmenge: 0.16 kg/ha
Anwendung: Behandlung bis spätestens 14 Tage nach der Pflanzung.
1, 2, 3, 4
G Spargel
Blattschwärze der Spargel
Aufwandmenge: 0.27 kg/ha
Anwendung: Nach der Ernte.
3, 4, 5
G Tomaten
Alternaria spp.
Kraut- und Fruchtfäule
Septoria-Blattfleckenkrankheit der Tomate/Aubergine
Konzentration: 0.027 %
Wartefrist: 3 Woche(n)
3, 4, 5
G Zwiebeln
Falscher Mehltau der Zwiebel
Aufwandmenge: 0.18 - 0.27 kg/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
3, 4, 5
F Kartoffeln
Alternaria-Dürrfleckenkrankheit
Kraut- und Knollenfäule
Aufwandmenge: 0.25 kg/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
Anwendung: Erste Behandlung bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.
2, 3, 4, 6, 7, 8


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Nur zur Anzucht von Jungpflanzen.
  2. Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.
  3. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen.
  4. SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung, Produkt im Wechsel mit Produkten einsetzen, die keinen Wirkstoff aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 27 enthalten.
  5. Maximal 3 Behandlungen pro Kultur.
  6. Behandlungen im Abstand von 7-10 Tagen.
  7. Bei Frühkartoffeln 2 Wochen Wartefrist.
  8. Dieses Produkt hat hauptsächlich eine kurative Wirkung. Da es in der Pflanze schnell abgebaut wird, ist seine vorbeugende Wirkung nur von kurzer Dauer.


Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..

Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.