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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung:Milord(Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:19.02.2021)
Bewilligung beendet: Ausverkaufsfrist:30.09.2020,Aufbrauchsfrist:30.09.2021
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Fungizid
|
Bayer SAS
|
F-6090 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
6948 | Frankreich | 9900133 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff: Spiroxamine
Wirkstoff: Tebuconazole |
41.7 %400 g/l 10.4 %100 g/l |
ECEmulsionskonzentrat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
W | Reben |
Echter Mehltau der Rebe Schwarzfäule der Rebe |
Konzentration:0.05 % Aufwandmenge:0.8l/ha Anwendung:Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August. |
1, 3, 4, 5, 6, 7 |
W | Reben |
Echter Mehltau der Rebe Schwarzfäule der Rebe |
Konzentration:0.05 % Aufwandmenge:0.8l/ha Anwendung:Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August. |
2, 3, 4, 6, 7, 8 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
- Maximal 2 Luftapplikationen pro Jahr.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M, Nachblüte) und eine Referenzbrühemenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4500 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen des BLW an das Laubwandvolumen anzupassen.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen des BLW.
- Keine Behandlung von Tafeltrauben.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 60 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen des BLW.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.