Handelsbezeichnung: Leimay (Parallelimport)

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.04.2024)

Produktkategorie: Ausl. Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Fungizid
Nissan Chemical Europe S.A.S.
F-6082
Packungsbeilagenummer: Herkunftsland: Ausl. Zulassungsnummer:
7730 Frankreich 2140179
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Amisulbrom
17.7 % 200 g/l
SC Suspensionskonzentrat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
W Reben
Falscher Mehltau der Rebe
Konzentration: 0.0225 %
Aufwandmenge: 0.36 l/ha
Wartefrist: 4 Woche(n)
Anwendung: Nach der Blüte, bis spätestens Mitte August.
1, 3, 5, 7, 9
W Reben
Falscher Mehltau der Rebe
Konzentration: 0.0225 %
Aufwandmenge: 0.36 l/ha
Wartefrist: 4 Woche(n)
Anwendung: Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August.
1, 3, 5, 6, 7
W Reben
Falscher Mehltau der Rebe
Konzentration: 0.0225 %
Aufwandmenge: 0.36 l/ha
Wartefrist: 4 Woche(n)
Anwendung: Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August.
2, 3, 4, 5, 7, 8
W Reben
Falscher Mehltau der Rebe
Konzentration: 0.0225 %
Aufwandmenge: 0.36 l/ha
Wartefrist: 4 Woche(n)
Anwendung: Nach der Blüte, bis spätestens Mitte August.
2, 3, 4, 5, 7, 9
F Kartoffeln
Kraut- und Knollenfäule
Aufwandmenge: 0.5 l/ha
Wartefrist: 2 Woche(n)
Anwendung: Erste Behandlung bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.
5, 7, 10, 11


Auflagen und Bemerkungen:
  1. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  2. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen eine unbehandelte Pufferzone von 60 m zu Oberflächengewässern einhalten.
  3. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M, Nachblüte) und eine Referenzbrühemenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4500 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Laubwandvolumen anzupassen.
  4. Luftapplikation.
  5. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
  6. Nur in Tankmischung mit 0.1% Folpet 80 WG oder mit 0.2% Stamina S oder mit 0.1% Alial oder mit 0.1% Alial 80 WG .
  7. SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung darf dieses oder irgendein anderes Produkt, welches einen Wirkstoff aus der Wirkstoffgruppe QiI enthält, nicht mehr als 3 mal pro Parzelle und Jahr ausgebracht werden.
  8. Nur in Tankmischung mit 0.1% Folpet 80 WG oder mit 0.2% Stamina S.
  9. Nur in Tankmischung mit 0.125% Kocide 2000 oder mit 0.1% Oxycuivre 50.
  10. Bei Frühkartoffeln 1 Woche Wartefrist.
  11. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene unbehandelte Pufferzone von mindestens 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Ausnahmen sind in den Weisungen der Zulassungsstelle festgelegt.


Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..

Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.