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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Arcade (Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.02.2026)
Bewilligung beendet: Ausverkaufsfrist: 01.01.2026, Aufbrauchsfrist: 01.07.2026
| Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
|
Herbizid
|
Syngenta France SAS
|
F-6041 |
| Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
| 7965 | Frankreich | 2110202 |
| Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
|
Wirkstoff:
Prosulfocarb
Wirkstoff: Metribuzin |
76.78 %
800 g/l 7.68 % 80 g/l |
EC Emulsionskonzentrat |
| A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
|---|---|---|---|---|
| F |
Kartoffeln |
Dicotyledonen (Unkräuter) und Monocotyledonen (Ungräser)
|
Aufwandmenge:
4
-
4.5
l/ha Anwendung: Vorauflauf. |
1, 2, 3, 4 |
| F |
Speise- und Futterkartoffeln |
Dicotyledonen (Unkräuter) und Monocotyledonen (Ungräser)
|
Aufwandmenge:
4
-
4.5
l/ha Anwendung: Nachauflauf, bis 5 cm Staudenhöhe. |
1, 2, 3, 4, 5, 6 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene unbehandelte Pufferzone von mindestens 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Ausnahmen sind in den Weisungen der Zulassungsstelle festgelegt.
- Nachbau anderer Kulturen: 16 Wochen Wartefrist.
- Nicht bei Frühkartoffeln anwenden.
- Bei Anwendung des Produkts im Nachauflauf Sortenempfindlichkeiten beachten, verträgliche Sorten sind auf der Etikette zu vermerken.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.