Handelsbezeichnung: Florasustar (Parallelimport)

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.12.2024)

Produktkategorie: Ausl. Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Herbizid
Life Scientific Ltd
F-6005
Packungsbeilagenummer: Herkunftsland: Ausl. Zulassungsnummer:
8610 Frankreich 2150130
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Florasulam
4.95 % 50 g/l
SC Suspensionskonzentrat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
F Getreide
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Aufwandmenge: 0.075 - 0.15 l/ha
Anwendung: Frühjahr, Stadium 13-39 (BBCH).
1, 2, 3
F Mais
Winden
Teilwirkung:
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Aufwandmenge: 0.1 l/ha
Anwendung: Nachauflauf ab BBCH 13.
1, 3
N Auf und an National- und Kantonsstrassen (gem. ChemRRV)
Aufrechtes Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia)
Konzentration: 0.03 %
4, 5
N Böschungen und Grünstreifen entlang von Verkehrswegen (gem. ChemRRV)
Aufrechtes Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia)
Konzentration: 0.03 %
4, 5
Ö Offene Ackerfläche
Aufrechtes Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia)
Konzentration: 0.03 %
6


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
  2. Niedrige Aufwandmenge nur in Tankmischung gemäss den Angaben der Bewilligungsinhaberin.
  3. SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  4. Gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV): Nur Einzelpflanzenbehandlung anderweitig nicht bekämpfbarer Problempflanzen.
  5. Nur in Kombination mit Mulchen oder Schnitt einsetzen.
  6. Einzelpflanzenbehandlung gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV).


Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..

Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.