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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Florasustar (Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.12.2024)
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Herbizid
|
Life Scientific Ltd
|
F-6005 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
8610 | Frankreich | 2150130 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Florasulam
|
4.95 %
50 g/l |
SC Suspensionskonzentrat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
F |
Getreide |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter) |
Aufwandmenge: 0.075
- 0.15
l/ha Anwendung: Frühjahr, Stadium 13-39 (BBCH). |
1, 2, 3 |
F |
Mais |
Winden
Teilwirkung: Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter) |
Aufwandmenge: 0.1
l/ha Anwendung: Nachauflauf ab BBCH 13. |
1, 3 |
N |
Auf und an National- und Kantonsstrassen (gem. ChemRRV) |
Aufrechtes Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia)
|
Konzentration: 0.03
% |
4, 5 |
N |
Böschungen und Grünstreifen entlang von Verkehrswegen (gem. ChemRRV) |
Aufrechtes Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia)
|
Konzentration: 0.03
% |
4, 5 |
Ö |
Offene Ackerfläche |
Aufrechtes Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia)
|
Konzentration: 0.03
% |
6 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
- Niedrige Aufwandmenge nur in Tankmischung gemäss den Angaben der Bewilligungsinhaberin.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV): Nur Einzelpflanzenbehandlung anderweitig nicht bekämpfbarer Problempflanzen.
- Nur in Kombination mit Mulchen oder Schnitt einsetzen.
- Einzelpflanzenbehandlung gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV).
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.