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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Fantic F WG (Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.09.2024)
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Fungizid
|
Isagro S.p.A.
|
F-6004 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
7500 | Frankreich | 2080063 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Folpet
Wirkstoff: Benalaxyl-M |
48 %
3.75 % |
WG Wasserdispergierbares Granulat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
W |
Reben |
Falscher Mehltau der Rebe
Teilwirkung: Graufäule (Botrytis cinerea) Nebenwirkung: Rotbrenner |
Konzentration: 0.2
% Aufwandmenge: 3.2 kg/ha Anwendung: Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Ende Juli. |
1, 2, 3, 4, 5 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M, Nachblüte) und eine Referenzbrühemenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4500 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Laubwandvolumen anzupassen.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift und einer allfälligen Abschwemmung ist eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einzuhalten.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
- Das Produkt kann bei Hautkontakt Allergien auslösen. Beim Ansetzen und Ausbringen der Spritzbrühe müssen Schutzhandschuhe, Schutzanzug und festes Schuhwerk getragen werden. Ist der Hautkontakt mit dem Pflanzenschutzmittel nicht zu vermeiden (z.B. durch Sprühnebel oder durch Kontakt mit behandelten Pflanzen bei Nachfolgearbeiten), so ist weitere geeignete Schutzausrüstung (z.B. Visier, Kopfbedeckung) zu tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
- SPo 2 Die gesamte Schutzkleidung muss nach Gebrauch gewaschen werden.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.