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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Bion 50 WG (Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.09.2024)
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Stimulator der natürlichen Abwehrkräfte
|
Syngenta France SAS
|
F-5963 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
6345 | Frankreich | 9600526 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Acibenzolar-S-methyl
|
50 %
|
WG Wasserdispergierbares Granulat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
O |
Kernobst |
Teilwirkung: Feuerbrand |
Aufwandmenge: 20
g/ha Anwendung: Vor der Blüte. Spritzabstand 7-14 Tage. |
1, 2, 3, 4, 5 |
O |
Kernobst |
Teilwirkung: Feuerbrand |
Aufwandmenge: 40
g/ha Anwendung: Spritzabstand 7-14 Tage. Während der Blüte. |
1, 2, 3, 4, 6 |
O |
Kernobst |
Teilwirkung: Feuerbrand |
Aufwandmenge: 20
g/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Spritzabstand 7-14 Tage. Nach der Blüte (BBCH 57-79). |
1, 2, 3, 4, 7 |
G |
Baby-Leaf (Chenopodiaceae) |
Falscher Mehltau des Spinats
Papierfleckenkrankheit des Spinats |
Konzentration: 0.002
- 0.006
% Aufwandmenge: 20 - 60 g/ha Wartefrist: 1 Woche(n) |
2, 8, 9 |
G |
Kopfsalate |
Falscher Mehltau des Salats
|
Konzentration: 0.006
% Aufwandmenge: 60 g/ha Wartefrist: 1 Woche(n) |
2, 8, 9 |
G |
Radies |
Falscher Mehltau der Kreuzblütengewächse
Teilwirkung: Weisser Rost |
Aufwandmenge: 30
- 60
g/ha Wartefrist: 1 Woche(n) |
2, 9, 10 |
G |
Spinat |
Falscher Mehltau des Spinats
Papierfleckenkrankheit des Spinats |
Konzentration: 0.002
- 0.006
% Aufwandmenge: 20 - 60 g/ha Wartefrist: 1 Woche(n) |
2, 8, 9 |
F |
Weizen |
Echter Mehltau des Getreides
|
Aufwandmenge: 60
g/ha Anwendung: Stadium 25 - 29 (BBCH). |
9, 10, 11, 12 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: Schutzhandschuhe + Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
- Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille + Atemschutzmaske (P3) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- Maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr vor der Blüte.
- Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr während der Blüte.
- Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr nach der Blüte.
- Maximal 4 Behandlungen pro Kultur.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille + Atemschutzmaske (P3) tragen.
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
- Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.